Start Deutsch 1 – A1 in Thailand


Nachweis von Deutschkenntnissen bei der Beantragung eines Visums Im August 2007 trat das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz in Kraft, wonach auch thailändischen Staatsbürgern eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland ( Heiratsvisum) bzw. des Ehegattennachzuges nach erfolgter Heirat in Thailand ( Familienzusammenführung) nur dann erteilt wird, wenn (neben den ggf. von Standesamt und Ausländerbehörde geforderten Unterlagen) ein Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form des sog. A1-Zeugnisses ( Start Deutsch 1) erbracht werden kann.

Ausnahmen von der Regelung

Antragsunterlagen für Visa ist laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur dann ein A1-Zeugnis beizufügen, wenn ein Daueraufenthalt (ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen) in der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt ist.

Vom Nachweis befreit sind außerdem thailändische Ehepartner von dort dauerhaft ansässigen nicht-deutschen EU-Bürgern (Freizügigkeitsregelung) und Staatsangehörigen Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Koreas, Neuseelands sowie der USA wie auch Thailänder mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Master/Diplom; Bachelor-Abschluss genügt oft nicht), die sich ausreichend gut in englischer Sprache verständigen können, da dem Gesetzgeber hier ein geringerer Integrationsbedarf erscheint.

Auch benötigen Elternteile von Kleinkindern mit deutscher Staatsbürgerschaft – erworben durch Geburt oder nach erfolgter Vaterschaftsanerkennung – keinen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache. Liegt eine fortgeschrittene Schwangerschaft vor, so wird erfahrungsgemäß ebenfalls auf die Vorlage eines A1-Zeugnisses verzichtet.

Ob auf die Vorlage dieses Zeugnisses außerdem verzichtet werden kann, sollte Ihr/e thailändische/r Partner/in bereits über ein mit dem A1-Zeugnis vergleichbares oder höherwertigeres Zertifikat einer Sprachschule in Deutschland oder Österreich (z.B. Volkshochschule) verfügen oder in Deutschland oder einem seiner deutschsprachigen Nachbarländer gelebt haben und der deutschen Sprache in Wort und Schrift hinreichend mächtig sein, entscheiden die zuständigen Beamten der Deutschen Botschaft im Zuge einer Vorsprache.

Es ist in jedem Fall ratsam, bei den für die Erteilung von Visa zuständigen Beamten der Deutschen Botschaft Bangkok zu erfragen, ob diese und ggf. weitere Ausnahmeregelungen im Einzelfall Anwendung finden.

Selbstverständlich ist es ohne den Nachweis über Deutschkenntnisse auch nach wie vor möglich, dass Sie Ihre/n Verlobte/n in Thailand heiraten. Erst bei Beantragung eines Visums zum Zwecke des Ehegattennachzuges muss das Start Deutsch 1 bzw. A1-Zertifikat eingereicht werden.

Vorbereitung auf die A1-Prüfung

Es hat sich gezeigt, dass im Durchschnitt 2-5 Monate an Vorbereitung – im Selbststudium oder durch Absolvieren eines Deutschkurses – notwendig sind, um die in Bangkok durch das Goethe-Institut abgehaltene Prüfung der Stufe Start Deutsch 1 bestehen zu können und das A1-Zeugnis zu erhalten. Parallel zur Anmeldung zu einem Sprachkurs können die für die Eheschließung erforderlichen Dokumente beschafft, übersetzt und zum Zwecke der Echtheitsbestätigung ( Legalisation) bei der Deutschen Botschaft eingereicht werden.

Ein Angebot von thailaendisch.de

Ihr Partner wenn es um die Heirat in Thailand oder die Eheschließung in Deutschland, die Vaterschaftsanerkennung oder den Kindernachzug, die Namensänderung in Thailand oder ein Besuchervisum für thailändische Staatsbürger geht!

  • Fertigung beglaubigter Übersetzungen Thai-Deutsch & Deutsch-Thai
  • Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok
  • kompetente Beratung in deutscher und thailändischer Sprache
  • Formularausfüll-Service
  • Niederlassungen in Thailand und Deutschland
  • in Deutschland gerichtlich vereidigt
  • bundesweit bei allen Standesämtern und OLGs zugelassen
  • anerkannt und geführt von der deutschen Botschaft

thailaendisch.de – Ihre Thai/Deutsch-Übersetzer!

www.thailaendisch.de
Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn


Mehr Aktuelles und Wissenwertes

Start Deutsch 1 – A1 in Thailand

Das könnte Sie auch interessieren