Wurde das Sorgerecht gerichtlich geregelt, liegt also ein
thailändischer Beschluss vor, so muss bei Gericht zusätzlich ein
Dokument angefordert werden, aus welchem hervorgeht, dass das Kind im
Verfahren gehört wurde und sein Einverständnis in die Ausübung der
elterlichen Sorge durch die Mutter und die Reise zwecks Wohnaufenthalt
bei der Mutter in Deutschland erklärt.
Dies erfolgt i.d.R. durch Erteilung eines sog. Erörterungsberichtes des zuständigen thailändischen Jugend- und Familiengerichts.
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Wird für den Nachzug des Kindes meiner Frau aus Thailand eine Erklärung des Kindes über sein Einverständnis in Sorgerecht und Auslandsreise verlangt?