Viele Deutsche, die eine Thailänderin heiraten oder mit einer Thailänderin zusammen sind, stehen früher oder später vor derselben Frage: Wann und unter welchen Voraussetzungen darf meine Partnerin dauerhaft in Deutschland bleiben? Die Antwort hängt vor allem davon ab, ob die Ehe in Deutschland oder in Thailand geschlossen wurde – und welches Visum die richtige Grundlage bildet.
1. Heirat in Deutschland: Der Weg zum Visum zur Eheschließung
Schritt 1: Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt
Bevor das Visum zur Eheschließung beantragt werden kann, muss die Eheschließung beim zuständigen deutschen Standesamt angemeldet werden. Das klingt einfacher als es ist – denn das Standesamt prüft dabei sorgfältig die Ehefähigkeit beider Partner. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Legalisierte und übersetzte thaiändische Dokumente der thailändischen Partei (Geburtsurkunde, Hausregister, Familienstandsbescheinigung, Antrag zum Familienregister, …)
- Unterlagen des deutschen Ehepartners
- eine beglaubigte Passkopie
- eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Schritt 2: Prüfung durch das Oberlandesgericht
Nach der Anmeldung gibt das Standesamt die Unterlagen zur Prüfung an das zuständige Oberlandesgericht weiter. Das Oberlandesgericht prüft, ob alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind und ob der Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist und das Oberlandesgericht grünes Licht gegeben hat, stellt das Standesamt die offizielle Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit Termin aus.
Schritt 3: Visum zur Eheschließung bei der Deutschen Botschaft Bangkok
Mit dieser Bescheinigung – und einem gültigen A1-Sprachzeugnis (nicht älter als ein Jahr) – kann das Visum zur Eheschließung bei VFS Global beantragt werden. Ist das Visum erteilt, darf die thailändische Partei nach Deutschland einreisen und die Ehe beim Standesamt schließen.
Wichtig: Es ist rechtlich nicht verboten, mit einem Besuchervisum in Deutschland zu heiraten. Allerdings muss die Thailänderin nach Ablauf des Schengenvisums den Schengenraum verlassen und nach Thailand zurückkehren, um von dort aus das Visum zum Ehegattennachzug zu beantragen.
2. Das Ehäigkeitszeugnis und die Konsularbescheinigung
Für die Heirat in Thailand benötigt der deutsche Partner ein Ehäigkeitszeugnis seines deutschen Standesamts. Um dieses zu beantragen, müssen dem Standesamt die Unterlagen beider Partner vorgelegt werden – also sowohl die deutschen Unterlagen des deutschen Partners als auch die thaiändischen Unterlagen der Partnerin, legalisiert und in beglaubigter Übersetzung.
Das ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis wird dann nicht übersetzt, sondern bei der Deutschen Botschaft Bangkok eingereicht. Die Botschaft stellt daraufhin die sogenannte Konsularbescheinigung aus, die den thaiändischen Behörden gegenüber die Ehefähigkeit des deutschen Partners belegt.
3. Heirat in Thailand: Visum zum Ehegattennachzug
Wurde die Ehe in Thailand geschlossen und möchte die Ehefrau nun dauerhaft nach Deutschland ziehen, wird ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzuges bei VFS Global in Bangkok beantragt. Hierfür müssen die Heiratsurkunde und der Heiratseintrag legalisiert und in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
4. Nach der Einreise: Aufenthaltserlaubnis und dauerhafter Verbleib
Nach der Einreise nach Deutschland kann die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragt werden. Diese berechtigt die Ehefrau, in Deutschland zu leben und zu arbeiten – zunächst befristet. Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt und bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen (ausreichende Deutschkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt, keine Vorstrafen) kann die unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Wichtig: Scheitert die Ehe, kann die Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Umständen als eigenständiges Aufenthaltsrecht weiterführen – insbesondere wenn die Ehe mindestens drei Jahre in Deutschland bestanden hat.
5. Welche Dokumente müssen übersetzt und legalisiert werden?
- Hausregister, Geburtsurkunde, Familienstandsbescheinigung, Antrag zum Familienregister, … der thaiändischen Partnerin
- Heiratsurkunde und Heiratseintrag (bei Heirat in Thailand, für den Ehegattennachzug)
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