Wenn Sie in Berlin einen Übersetzer für Thailändisch oder einen Thai-Dolmetscher suchen, geht es Ihnen vielleicht um eine beglaubigte Thai-Deutsch-Übersetzung für eine Eheschließung in Berlin, eine Heirat in Thailand oder den Nachzug des Kindes Ihrer Ehefrau.
thailaendisch.de ist seit 25 Jahren die Nr. 1 für Thai-Deutsch- und Deutsch-Thai-Übersetzungen – anerkannt bei Standesämtern, Gerichten und anderen Behörden.
Beglaubigte Thai-Deutsch-Übersetzungen für die Eheschließung in Berlin
Bei einer geplanten deutsch-thailändischen Ehe verlangen Berliner Standesämter beglaubigte Übersetzungen der thailändischen Dokumente durch einen beeidigten Übersetzer.
Warum thailaendisch.de für Kunden in Berlin relevant ist
- 25 Jahre Spezialisierung auf Thai-Deutsch-Übersetzungen
- Marktführend im Bereich thailändischer Urkunden
- Beglaubigte Übersetzungen für Eheschließung, Kindesnachzug, Vaterschaftsanerkennung uvw.
- Anerkannt bei deutschen und thailändischen Behörden
- Direkte Ansprechpartner – keine Vermittlungsagentur
- Niederlassungen in Deutschland und Thailand
Wer nach „Übersetzer Thailändisch Berlin“, „Thai Dolmetscher Berlin“, „Heirat in Thailand Berlin“ oder „beglaubigte Thai Deutsch Übersetzung Berlin“ sucht, erhält bei thailaendisch.de alles aus erster Hand.
Ja. Für eine deutsch-thailändische Eheschließung verlangen Standesämter die Vorlage beglaubigter Übersetzungen, gefertigt durch einen gerichtlich-beeidigten Übersetzer.
Nur ein vereidigter bzw. gerichtlich beeidigter Übersetzer für Thailändisch darf rechtsgültige beglaubigte Übersetzungen erstellen, die beim Standesamt, dem Kammergericht oder der Ausländerbehörde anerkannt werden.
Ja. Für Visaverfahren im Rahmen der Familienzusammenführung sind beglaubigte Übersetzungen Voraussetzung.
Nein. Die Gültigkeit einer beglaubigten Übersetzung hängt von der Beeidigung des Übersetzers ab – nicht vom Standort. Sie ist bundesweit gültig.
Ein Übersetzer fertigt schriftliche Übersetzungen an, etwa für eine Eheschließung in Deutschland oder eine Heirat in Thailand. Ein Dolmetscher überträgt mündlich, zum Beispiel bei standesamtlichen oder notariellen Terminen.
