Thailändische Urkunden übersetzen


Sebastian Kiesow (LG Heilbronn) & Erik Schottstädt (LG Berlin) sind die Ansprechpartner, wenn es darum geht, thailändische Urkunden zu übersetzen.

Als in Deutschland gerichtlich vereidigte Übersetzer für die thailändische Sprache sind wir ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen thailändischer Urkunden für die Vorlage bei bundesdeutschen Behörden zu fertigen.

Neben der Fertigung von Übersetzungen thailändischer Urkunden in die deutsche Sprache übersetzen wir auch deutsche Dokumente ins Thailändische für die Verwendung in Thailand und bei thailändischen Auslandsvertretungen.

Benötigen Sie für die Vorlage beim deutschen Standesamt also beglaubigte Übersetzungen der thailändischen Urkunden Ihrer thailändischen Verlobten können Sie sich an uns wenden!

Auch wenn es um die Übersetzung thailändischer Urkunden zwecks Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Heirat in Thailand geht, sind wir für Sie da!

Von Hausregister, Geburtsurkunde und Familienstandsbescheinigung, über Zentralregisterauszug, Vornamensänderungsurkunde und Heiratseintrag, bi shin zu Scheidungseintrag und Scheidungsurkunde sind Sie bei thailaendisch.de an der richtigen Adresse, wenn es um beglaubigte Übersetzungen thailändischer Urkunden geht.

Als besonderen – und für unsere Kunden kostenfreien – Service bieten wir über unser thailändisches Büro die Prüfung der thailändischen Urkunden auf Richtig- und Vollständigkeit an.

Und da Standesamt und OLG die thailändischen Urkunden i.d.R. in legalisierter Form verlangen, bieten wir auch die Übernahme der Legalisation thailändischer Urkunden bei der Deutschen Botschaft Bangkok an.

Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri
Bangkok-Berlin-Heilbronn

www.thailaendisch.de

E-Mail info@thailaendisch.de

Tel. +49 30 2099 5690
Tel. +66 81 830 5177

Urkunden aus Thailand? Thailändische Urkunden? thailaendisch.de!

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