Adoptionseintrag (KR.14)
Hier nun Folge 13 unserer Reihe “Thailändische Dokumente”.
Als amtlicher Nachweis über die Eintragung einer Adoption erteilt das örtliche Bezirksamt/Meldeamt in Thailand einen sog. Adoptionseintrag (KhorRor.14).
Im i.d.R. doppelseitig ausgestellten Adoptionseintrag sind die Namen, Personenkennziffern und Geburtsdaten des/der Annehmenden und der/des Anzunehmenden sowie die Unterschriften des einwilligenden Ehepartners, der Zeugen und des Urkundsbeamten aufgeführt.
Im Protokoll finden sich Angaben zu den Beteiligten, in Sachen Einverständnis und rechtlichen Voraussetzungen der Eintragung der Adotpion.
Mit Fragen zur Beantragung, Übersetzung und Legalisation von thailändischen Adoptionseinträgen oder anderen Dokumenten aus Thailand können Sie sich jederzeit an uns wenden!
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