Konsularbescheinigung von A bis Z


Was ist eine Konsularbescheinigung?

Bei der Konsularbescheinigung handelt es sich um ein Dokument, welches von der zuständigen konsularischen Vertretung ausgestellt wird und bestätigt, dass Sie über die Voraussetzungen zur Eintragung einer Ehe im Staat der ausstellenden Botschaft verfügen.

Wozu brauche ich eine Konsularbescheinigung?

Möchten Sie als deutscher Staatsbürger in Thailand legal die Ehe schließen, so müssen Sie dem thailändischen Standesamt (Bezirksamt bzw. Meldeamt) eine durch die Deutsche Botschaft Bangkok ausgestellte Konsularbescheinigung vorlegen.

Bekomme ich die Konsularbescheinigung einfach so?

Die Konsularbescheinigung können Sie bei der Botschaft in Bangkok gegen Vorlage eines gültigen Ehefähigkeitszeugnisses (ausgestellt durch das für Sie zuständige deutsche Standesamt) beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3-5 Werktage.

Muss ich die Konsularbescheinigung persönlich bei der Botschaft abholen?

Ist Ihr/e Verlobte/e thailändische/r Staatsbürger/in, müssen Sie zwecks Unterschrift persönlich bei der Botschaft vorsprechen. Sind beide zukünftigen Ehepartner Deutsche oder EU-Bürger, so können Dritte mit der Abholung der Konsularbescheinigungen beauftragt werden.

Welche Unterlagen muss man der Botschaft vorlegen, um eine Konsularbescheinigung zu bekommen?

Beizubringen sind ein gültiges Ehefähigkeitszeugnis, die Reisepässe beider Ehepartner und ein statistischen Zwecken dienender Fragebogen.

Mit der Konsularbescheinigung ausgestattet kann man dann in Thailand also einfach heiraten?  

Bevor in Thailand rechtsgültig die Ehe geschlossen werden kann, muss die Konsularbescheinigung noch beim Thailändischen Außenministerium legalisiert werden.

Muss ich also für die Konsularbescheinigung zweimal zur Botschaft, einmal zwecks Beantragung und einmal zur Abholung?

Die Konsularbescheinigung kann im Vorfeld per E-Mail beantragt werden. Für die Abholung ist ein Termin zu vereinbaren, zu welchem dann die Original-Dokumente vorgelegt werden und die Gebühr für die Konsularbescheinigung zu entrichten ist.

Verfügen Sie also über ein gültiges Ehefähigkeitszeugnis und planen, in Kürze in Thailand zu heiraten, fragen Sie doch nach unserem Paketangebot, welches die Legalisation der Konsularbescheinigung beim Thailändischen Außenministerium, die Beschaffung eines Termins bei einem Standesamt in Bangkok, das Dolmetschen bei der Eheschließung sowie im Anschluss an die Heirat die Legalisation von Heiratsurkunde und Heiratseintrag bei der Deutschen Botschaft Bangkok und die Fertigung beglaubigter Übersetzungen der beiden thailändischen Dokumente beinhaltet.

Und sollte nach der Eheschließung der Nachzug nach Deutschland geplant sein, so kümmert sich unser Büro in Bangkok selbstverständlich auch um das Ausfüllen des Visumantrages und die Beschaffung eines Termins zur Abgabe des Antrages bei VFS Global, dem externen Dienstleister der Botschaft.

thailaendisch.de …einfach gut beraten!

info@thailaendisch.de

Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt 
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer 
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer 
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH) 
Bangkok – Berlin – Heilbronn

Konsularbescheinigung von A bis Z

Das könnte Sie auch interessieren