Muss das Ehefähigkeitszeugnis vor der Heirat in Thailand noch übersetzt oder beglaubigt werden?


Nein! Das Ehefähigkeitszeugnis wurde ja von einer deutschen Behörde (Standesamt) ausgestellt und dient der Vorlage bei einer deutschen Behörde (Deutsche Botschaft Bangkok).

Daher sind weder eine Übersetzung, noch eine Beglaubigung in Deutschland erforderlich.

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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
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Muss das Ehefähigkeitszeugnis vor der Heirat in Thailand noch übersetzt oder beglaubigt werden?

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