Korrekt! Die Familienstandsbescheinigung des örtlichen Bezirksamtes
und der Zentralregisterauszug aus Bangkok sind ab Ausstellung lediglich 6
Monate gültig.
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Bundesweit bei allen Standesämtern und OLGs zugelassen
Anerkannt und geführt von der deutschen Botschaft
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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn
Stimmt es, dass die Ledigkeitsbescheinigung aus Thailand nur ein halbes Jahr gültig ist?