Neben unserer Hauptaufgabe, der Fertigung beglaubigter und sprachlich einwandfreier deutsch-thailändischer Übersetzungen, also von Übersetzungen thailändischer Dokumente in die deutsche Sprache und deutscher Vorlagen in die thailändische Sprache, bieten wir Ihnen stets aktuelle Informationen u.a. zu Themen wie der deutsch-thailändischen Heirat, der Vaterschaftsanerkennung, Geburtsanzeige und Namensänderung nach erfolgter Eheschließung.
Gern übernehmen wir für Sie die Überbeglaubigung von Dokumenten bei der Deutschen Botschaft Bangkok und dem Thailändischen Außenministerium.
Auch die Beschaffung von Dokumenten wie z.B. des Zentralregisterauszuges, also dem Antrag zum Familienregister, oder von Melderegisterauszügen kann durch unsere Mitarbeiter erfolgen.
Geht es um den Kindesnachzug nach Deutschland, so können wir dafür sorgen, dass keine Reise von Ihnen nach Thailandin Bangkok erforderlich ist. Unsere Mitarbeiter übernehmen für Sie gern die komplette Abwicklung – von der Legalisation der thailändischen Dokumente bis zur Beantragung des Visums.
Wir sind selbstverständlich auch der richtige Ansprechpartner für Sie, sollte es um das korrekte Ausfüllen von Anträgen/Unterlagen wie z.B. Visumantrag, Beitrittserklärung (Einverständniserklärung oder Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung), Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen gehen.
Und natürlich bekommen Sie bei uns jederzeit eine fundierte Beratung!
Für weitere Einzelheiten s. auch den Punkt Leistungen.
Ein Angebot von thailaendisch.de
Alles aus einer Hand – Übersetzungen Deutsch-Thai & Thai-Deutsch
Kindesnachzug, Vaterschaftsanerkennung, Besuchervisum, Thai-Deutsche Heirat
thailaendisch.de – Ihre Thai/Deutsch-Übersetzer!
seit 2001 bundesweit bekannt und anerkannt
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