Den Antrag zum Familienregister (Zentralregisterauszug) erhält Ihr/e thailändische/r Verlobte/r beim Zentralregisteramt in Bangkok.
Neben dem Personalausweis der betreffenden thailändischen Person und einer Kopie der Geburtsurkunde sind eventuell vorhandene Namensänderungsurkunden vorzulegen.
Bei Bedarf kann unser Büro in Bangkok den Zentralregisterauszug (Antrag zum Familienregister) für Sie besorgen.
Selbstverständlich bieten wir neben der Einholung des Zentralregisterauszuges auch die Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok, die Fertigung einer beglaubigten Übersetzung und den Express-Versand an.
Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auch unter dem Punkt Familienstandsnachweis (Ledigkeitsbescheinigung).
Ein Angebot von thailaendisch.de
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Übersetzungen Thai-Deutsch & Deutsch-Thai, Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok uvm.
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