Der übliche Ablauf ist wie folgt:
Die vom deutschen Standesamt angeforderten Dokumente Ihrer thailändischen Verlobten kann diese gewöhnlicherweise innerhalb weniger Tage besorgen. Unser Büro fertigt anschließend innerhalb weniger Tage beglaubigte Übersetzungen der thailändischen Dokumente.
Die thailändischen Originaldokumente werden dann bei der Deutschen Botschaft zur Legalisation eingereicht. Danach werden die thailändischen Originaldokumente und deren beglaubigte Übersetzungen zu Ihnen oder direkt an das zuständige deutsche Standesamt gesandt.
Das deutsche Standesamt prüft nun die Dokumente und stellt Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis aus.
Das Ehefähigkeitszeugnis muss bei der Deutschen Botschaft Bangkok gegen eine sog. Konsularbescheinigung “getauscht“ werden.
Die Konsularbescheinigung muss beim Thailändischen Außenministerium legalisiert werden.
Der ganze Prozess dauert i.d.R. zwischen zwei und sechs Monaten.
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