Muss ich meinem Standesamt in Deutschland für ein Ehefähigkeitszeugnis wirklich auch Unterlagen meiner Freundin aus Thailand vorlegen?


Ja. Da das deutsche Standesamt die Ehefähigkeit beider zukünftigen Ehepartner prüft, müssen sowohl die Unterlagen des deutschen, als auch die Dokumente der thailändischen Verlobten vorgelegt werden.

Erfragen Sie beim für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt, welche Unterlagen hierfür beigebracht werden müssen.

Um den Rest kümmern wir uns!

info@thailaendisch.de

Muss ich meinem Standesamt in Deutschland für ein Ehefähigkeitszeugnis wirklich auch Unterlagen meiner Freundin aus Thailand vorlegen?

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