Sterbeurkunde aus Thailand


Thailändische Sterbeurkunde / Sterbeurkunde aus Thailand

Soll eine Sterbeurkunde aus Thailand in Deutschland verwendet werden, also z.B. beim Standesamt, einem Nachlassgericht oder einer Versicherungsgesellschaft vorgelegt werden, muss die thailändische Sterbeurkunde legalisiert und übersetzt sein.

Wir kümmern uns um die Echtheitsbestätigung (Legalisation) der thailändischen Sterbeurkunde bei der Deutschen Botschaft Bangkok (Dauer bis zu 8 Wochen), fertigen eine beglaubigte Übersetzung und übernehmen den versicherten Versand von Thailand nach Deutschland.

Liegt eine in dieser Weise legalisierte und übersetzte thailändische Sterbeurkunde vor, so kann sie bundesweit bei allen Behörden und Firmen verwendet werden.

Sie benötigen eine Sterbeurkunde aus Thailand? Gegen Vollmacht können wir in Thailand für Sie eine beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde bzw. einen thailändischen Sterberegisterauszug einholen.  

Jetzt Angebot einholen!

Soll der Tod eines thailändischen Staatsbürgers in Deutschland beim örtlichen Meldeamt des letzten Wohnsitzes in Thailand gemeldet werden, so muss die deutsche Sterbeurkunde ins Thailändische übersetzt werden.

Sterbeurkunde und die thailändische Übersetzung müssen anschließend sowohl bei der Deutschen Botschaft, als auch dem Thailändischen Außenministerium überbeglaubigt werden.

Über unsere Niederlassung in Bangkok können wir Ihnen neben der Fertigung einer beglaubigten Übersetzung der Sterbeurkunde in die thailändische Sprache auch die komplette Überbeglaubigung (Deutsche Botschaft & Thail. Außenministerium) anbieten.

Jetzt Angebot einholen!

Schreiben Sie uns: info@thailaendisch.de

Ein Angebot von thailaendisch.de

Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch

thailaendisch.de …einfach gut beraten!

Sterbeurkunde aus Thailand

Das könnte Sie auch interessieren



Sagen Sie uns die Meinung!

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Kritik!