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Nein. Für die Heirat in Thailand benötigen Sie eine Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft in Bangkok, die Sie dort gegen Vorlage des Ihnen durch Ihr deutsches Standesamt erteilten Ehefähigkeitszeugnisses bekommen; weitere Dokumente müssen in Thailand nicht vorgelegt werden.
Da hierbei also keine thailändischen Behörden involviert sind, ist die in Deutschland verbreitete Information, die deutschen Dokumente müssten bei in Thailand geplanter Heirat zunächst durch eine thailändische Vertretung in Deutschland legalisiert werden, unrichtig.
Eine Legalisation benötigen Sie lediglich für die thailändischen Dokumente Ihrer Verlobten, wobei diese durch die Deutsche Botschaft in Bangkok durchgeführt wird. Außerdem ist die Konsularbescheinigung (s.o.) durch das Thailändische Außenministerium in Bangkok für den Fall zu legalisieren, dass Sie Ihre Eheschließung auf einem anderen thailändischen Standesamt als auf dem Standesamt Bang Rak planen (s. auch Heirat in Thailand - Das Ehefähigkeitszeugnis).