Sebastian Kiesow, Erik Schottstädt & Prarop Phayaksri
eMail:Thailndische bersetzungen, Thai Dolmetscherskiesow@yahoo.com
Telefon:069-2547 2657
 
Seite drucken
Seite weiterempfehlen

Müssen meine deutschen Dokumente durch die Thailändische Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in Frankfurt legalisiert werden, wenn ich in Thailand heiraten möchte?

Nein. Für die Heirat in Thailand benötigen Sie eine Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft in Bangkok, die Sie dort gegen Vorlage des Ihnen durch Ihr deutsches Standesamt erteilten Ehefähigkeitszeugnisses bekommen; weitere Dokumente müssen in Thailand nicht vorgelegt werden.

Da hierbei also keine thailändischen Behörden involviert sind, ist die in Deutschland verbreitete Information, die deutschen Dokumente müssten bei in Thailand geplanter Heirat zunächst durch eine thailändische Vertretung in Deutschland legalisiert werden, unrichtig.

Eine Legalisation benötigen Sie lediglich für die thailändischen Dokumente Ihrer Verlobten, wobei diese durch die Deutsche Botschaft in Bangkok durchgeführt wird. Außerdem ist die Konsularbescheinigung (s.o.) durch das Thailändische Außenministerium in Bangkok für den Fall zu legalisieren, dass Sie Ihre Eheschließung auf einem anderen thailändischen Standesamt als auf dem Standesamt Bang Rak planen (s. auch Heirat in Thailand - Das Ehefähigkeitszeugnis).


Weitere Fragen
 

Waren diese Informationen hilfreich?

ja   nein


Downloads*: Aktuelles Merkblatt Deutsch | Merkblatt Thailändisch | Lageplan des Büros

*Sollte ein Link nicht zu öffnen sein, klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste darauf und wählen Sie "Ziel speichern unter...", um die Datei auf Ihren Rechner zu laden.

Home | Leistungen | Referenzen | Qualifikation | Tarife | Thai-Übersetzer | Thai-Übersetzungen | Thai-Heirat | FAQ | Aktuelles
Deutsch lernen | Anlagen | Kontakt | Links | Impressum | Sitemap | ภาษาไทย | Suchen