Grundsätzlich gilt, dass Ihre im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn bei Ihrer Trauung im Ausland die dort geltenden
gesetzlichen Formvorschriften eingehalten worden sind. Zusätzlich müssen
bei beiden Verlobten die üblichen Voraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad u.ä.m.) erfüllt sein.
Ein
bestimmtes Verfahren für die förmliche Anerkennung von im Ausland
geschlossenen Ehen gibt es nicht. Sie können jedoch bei dem für Sie
zuständigen Standesamt einen Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs stellen und Ihre Heirat so auch bei den deutschen Behörden registrieren lassen. Deutsche Staatsangehörige sind nicht verpflichtet,
einen solchen Antrag zu stellen. Auch besteht keine Verpflichtung, den
Namen nach der Eheschließung zu ändern. Alle weiteren Einzelheiten
sollten Sie direkt mit Ihrem Standesamt besprechen.
Deutsche Staatsangehörige, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können den Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs bei der für Ihren Wohnort im Ausland zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) stellen.
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Wir haben in Thailand geheiratet. Ist unsere Ehe automatisch auch in Deutschland gültig?