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Beglaubigte Übersetzungen - Thailändisch und Deutsch

Das Deutsch-/Thailändische Übersetzungsbüro mit seiner größten Niederlassung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Deutschen Botschaft in Thailand (Lageplan; Kontakt) bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen aus der thailändischen in die deutsche und aus der deutschen in die thailändische Sprache (das Thai) an. Übersetzungen von amtlichen Dokumenten und anderen Urkunden zur Vorlage bei Behörden (bspw. auf dem Standesamt oder bei Gerichten, Botschaften und Ministerien) in Deutschland müssen beglaubigt werden, wobei die Beglaubigung der Übersetzung durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer erfolgen muss: die Beglaubigung einer Übersetzung darf nur von einem gerichtlich vereidigten (bzw. beeidigten) oder ermächtigten Übersetzer (öffentlich bestellten Urkundenübersetzer) durchgeführt werden (s. auch den Abschnitt Übersetzung der Urkunden).

Beglaubigte Übersetzungen werden durch gerichtlich vereidigte Übersetzer vorgenommen; hierfür muss ein vereidigter Übersetzer für die Beeidigung vor Gericht zuvor entsprechende Qualifikationen nachweisen, beispielsweise ein Übersetzerdiplom oder das Bestehen einer staatlich anerkannten Prüfung für Übersetzer.

Sebastian Kiesow erhielt bereits 1990 für "hervorragende Kenntnisse der thailändischen Sprache" das Lehrzulassungszeugnis des Thailändischen Bildungsministeriums. Seither - und nach einer Prüfung vor dem Staatlichen Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer in Darmstadt - wurde er vor den Landgerichten Heilbronn und Berlin als Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter Urkundenübersetzer vereidigt (s. Qualifikation).
Erik Schottstädt studierte Südostasienwissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin und an der Ramkhamhaeng-Universität in Bangkok und wurde als Verhandlungsdolmetscher für die thailändische Sprache vor dem Landgericht Berlin vereidigt.
Dies und eine über 14-jährige Berufserfahrung als allgemein vereidigte Dolmetscher und öffentlich bestellte Übersetzer in Deutschland und Thailand bilden die Grundlage für die Zufriedenheit unserer Kunden und das große Vertrauen in die Leistungen unserer Übersetzungsbüros.

Selbstredend ist die Qualität bei Urkundenübersetzungen von besonderer Wichtigkeit. Als staatlich geprüfte und öffentlich bestellte sowie allgemein beeidigte Übersetzer gehen wir bei unseren beglaubigten Übersetzungen über die Mindestanforderung der Behörden und Gerichte hinaus. Zudem haben alle unsere Übersetzer ein abgeschlossenes Studium und große Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet und beherrschen die deutsche und die thailändische Sprache (das Thai) fließend in Wort wie in Schrift. Ein umfangreiches fachspezifisches Vokabular und große sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowohl in der deutschen als auch in der thailändischen Sprache (dem Thai) sind zusätzlicher Garant für die hohe Qualität unserer Übersetzungen - unsere beglaubigten Übersetzungen werden bundesweit, wie auch durch die Botschaften der BRD, Österreichs, Belgiens und der Schweiz in Thailand, die thailändischen Vertretungen (Botschaft und Konsulate) in Deutschland und das Thailändische Außenministerium in Bangkok anerkannt.

Übersetzungen aller Urkunden und amtlichen Dokumente, die für offizielle (also behördliche) Zwecke übersetzt werden, wie Übersetzungen von Ledigkeitsbescheinigungen, Familienstandsbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Namensänderungsurkunden und Gerichtsurteilen, wie auch Übersetzungen eines Hausregisterauszugs, eines Heiratseintrags oder Scheidungseintrags, eines Adoptionseintrags oder eines Vaterschaftseintrags, sowie Übersetzungen von amtlichen Bescheinigungen, Führerscheinen, Verträgen aller Art und von anderen Dokumenten, für die Behörden eine Übersetzung verlangen, müssen für gewöhnlich beglaubigt werden. Auch für Übersetzungen von Schulzeugnissen, Ausbildungszeugnissen und Zeugnissen anderer Art wird regelmäßig eine Beglaubigung gefordert.

Die Beglaubigung einer Urkundenübersetzung erfolgt durch unsere beeidigten Übersetzer selbst, welche die übersetzte Urkunde mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und ihrer Unterschrift versehen, so dass für die Beglaubigung von Übersetzungen kein Rechtsanwalt oder Notar benötigt wird. Anschließend versenden wir die Übersetzungen auf dem Postweg an Sie; oft ist es auch möglich, die beglaubigte Übersetzung gleich mitzunehmen. Auf Wunsch und wo möglich reichen wir Ihre Dokumente (z.B. für deren Legalisation) samt den daran gehefteten beglaubigten Übersetzungen zudem bei der Deutschen Botschaft in Bangkok ein und/oder organisieren den Versand.

Senden Sie uns Ihre Dokumente zur Übersetzung im Original oder in beglaubigter Kopie per Post, als Abschrift per eMail-Anhang oder Fax, kommen Sie einfach zu uns (Lageplan; Kontakt) oder übertragen Sie uns die Koordination und Abwicklung (die Zusammenstellung, Prüfung, etwaige Korrektur und Übersetzung der für die Heirat, Scheidung, Familienzusammenführung, Vaterschaftsanerkennung, Geburtsanzeige oder den Familiennachzug und andere Anlässe benötigten Unterlagen) in direktem Kontakt mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner/in in Thailand (s. den Abschnitt Leistungen unseres Übersetzungsbüros). Gerne können Sie, wenn gewünscht, eine Kopie der Übersetzung per Fax, eMail oder als Scan erhalten. Beachtet werden sollte jedoch, dass bei den Behörden immer das Original der beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden muss.

Bitte zögern Sie nicht, uns für Übersetzungsanfragen und weitere Informationen zu kontaktieren.

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