Das Deutsch-/Thailändische Übersetzungsbüro mit seiner größten Niederlassung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Deutschen Botschaft in Thailand (
Lageplan;
Kontakt) bietet Ihnen
beglaubigte Übersetzungen aus der thailändischen in die deutsche und aus der deutschen in die thailändische Sprache (das Thai) an.
Übersetzungen von amtlichen Dokumenten und anderen Urkunden zur Vorlage bei Behörden (bspw. auf dem Standesamt oder bei Gerichten, Botschaften und Ministerien) in Deutschland müssen
beglaubigt werden, wobei die Beglaubigung der Übersetzung durch einen bei Gericht amtlich
vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer erfolgen muss:
die Beglaubigung einer Übersetzung darf nur von einem gerichtlich vereidigten (bzw. beeidigten) oder ermächtigten Übersetzer (
öffentlich bestellten Urkundenübersetzer) durchgeführt werden (s. auch den Abschnitt
Übersetzung der Urkunden).
Beglaubigte Übersetzungen werden durch
gerichtlich vereidigte Übersetzer vorgenommen; hierfür muss ein vereidigter Übersetzer für die Beeidigung vor Gericht zuvor entsprechende Qualifikationen nachweisen, beispielsweise ein Übersetzerdiplom oder das Bestehen einer
staatlich anerkannten Prüfung für Übersetzer.
Sebastian Kiesow erhielt bereits 1990 für "
hervorragende Kenntnisse der thailändischen Sprache" das Lehrzulassungszeugnis des Thailändischen Bildungsministeriums. Seither - und nach einer Prüfung vor dem
Staatlichen Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer in Darmstadt - wurde er vor den Landgerichten Heilbronn und Berlin als
Verhandlungsdolmetscher und
öffentlich bestellter Urkundenübersetzer vereidigt (s.
Qualifikation).
Erik Schottstädt studierte
Südostasienwissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin und an der Ramkhamhaeng-Universität in Bangkok und wurde als
Verhandlungsdolmetscher für die thailändische Sprache vor dem Landgericht Berlin vereidigt.
Dies und eine über 14-jährige Berufserfahrung als allgemein
vereidigte Dolmetscher und öffentlich bestellte Übersetzer in Deutschland und Thailand bilden die Grundlage für die Zufriedenheit unserer Kunden und das große Vertrauen in die Leistungen unserer Übersetzungsbüros.
Selbstredend ist die Qualität bei Urkundenübersetzungen von besonderer Wichtigkeit. Als
staatlich geprüfte und öffentlich bestellte sowie allgemein beeidigte Übersetzer gehen wir bei unseren beglaubigten Übersetzungen über die Mindestanforderung der Behörden und Gerichte hinaus. Zudem haben alle unsere Übersetzer ein abgeschlossenes Studium und große Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet und beherrschen
die deutsche und die thailändische Sprache (das Thai) fließend in Wort wie in Schrift. Ein umfangreiches fachspezifisches Vokabular und große sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowohl in der deutschen als auch in der thailändischen Sprache (dem Thai) sind zusätzlicher Garant für die hohe Qualität unserer Übersetzungen - unsere beglaubigten Übersetzungen werden
bundesweit, wie auch durch die Botschaften der BRD, Österreichs, Belgiens und der Schweiz in Thailand, die thailändischen Vertretungen (Botschaft und Konsulate) in Deutschland und das Thailändische Außenministerium in Bangkok
anerkannt.
Übersetzungen aller Urkunden und amtlichen Dokumente, die für offizielle (also behördliche) Zwecke übersetzt werden, wie Übersetzungen von Ledigkeitsbescheinigungen, Familienstandsbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Namensänderungsurkunden und Gerichtsurteilen, wie auch Übersetzungen eines Hausregisterauszugs, eines Heiratseintrags oder Scheidungseintrags, eines Adoptionseintrags oder eines Vaterschaftseintrags, sowie Übersetzungen von amtlichen Bescheinigungen, Führerscheinen, Verträgen aller Art und von anderen Dokumenten, für die Behörden eine Übersetzung verlangen, müssen für gewöhnlich
beglaubigt werden. Auch für Übersetzungen von Schulzeugnissen, Ausbildungszeugnissen und Zeugnissen anderer Art wird regelmäßig eine Beglaubigung gefordert.
Die
Beglaubigung einer Urkundenübersetzung erfolgt durch unsere
beeidigten Übersetzer selbst, welche die übersetzte Urkunde mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und ihrer Unterschrift versehen, so dass für die
Beglaubigung von Übersetzungen kein Rechtsanwalt oder Notar benötigt wird. Anschließend versenden wir die Übersetzungen auf dem Postweg an Sie; oft ist es auch möglich, die beglaubigte Übersetzung gleich mitzunehmen. Auf Wunsch und wo möglich reichen wir Ihre Dokumente (z.B. für deren
Legalisation) samt den daran gehefteten beglaubigten Übersetzungen zudem bei der Deutschen Botschaft in Bangkok ein und/oder organisieren den Versand.
Senden Sie uns Ihre
Dokumente zur Übersetzung im Original oder in beglaubigter Kopie per Post, als Abschrift per eMail-Anhang oder Fax, kommen Sie einfach zu uns (
Lageplan;
Kontakt) oder übertragen Sie uns die Koordination und Abwicklung (die
Zusammenstellung, Prüfung, etwaige Korrektur und Übersetzung der für die
Heirat, Scheidung, Familienzusammenführung, Vaterschaftsanerkennung, Geburtsanzeige oder den
Familiennachzug und andere Anlässe benötigten Unterlagen) in direktem Kontakt mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner/in in Thailand (s. den Abschnitt
Leistungen unseres Übersetzungsbüros). Gerne können Sie, wenn gewünscht,
eine Kopie der Übersetzung per Fax, eMail oder als Scan erhalten. Beachtet werden sollte jedoch, dass bei den Behörden immer das
Original der beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden muss.
Bitte zögern Sie nicht, uns für
Übersetzungsanfragen und weitere Informationen zu
kontaktieren.