| eMail: | skiesow@yahoo.com |
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| Telefon: | 069-2547 2657 |
Die sachrelevanten Informationen sind in beiden Dokumenten identisch, so dass es in der Regel Ihnen überlassen bleibt, ob Sie eine Übersetzung des thailändischen Hausregisterauszuges oder der Meldebescheinigung vornehmen lassen.
Einige deutsche Standesämter fordern jedoch ein bestimmtes der beiden oder auch beide Dokumente im Original bzw. beglaubigter Abschrift samt deutscher Übersetzung (s.a. unter Aufenthaltsnachweis (Meldebescheinigung)).