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In der Regel nein. Sollte die Scheidung (oder der Tod des letzten Ehemanns) Ihrer thailändischen Verlobten noch nicht länger als 310 Tage zurückliegen, verlangen die Behörden jedoch meist einen ärztlichen Nachweis, aus welchem hervorgeht, dass Ihre thailändische Verlobte nicht schwanger ist (s.a. unter Sonstige Nachweise für die thai-deutsche Heirat).