Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Thailand
Haben Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen, so muss dies im Anschluss daran noch der Heimatbehörde (Amphoe) Ihrer Frau gemeldet werden. Als Nachweis hierfür genügt es, eine Ausfertigung Ihres
Heiratseintrages oder der
Internationalen Heiratsurkunde (einfache Heiratsurkunde genügt nicht) von einem in Thailand
anerkannten Übersetzer in die thailändische Sprache
übersetzen und anschließend durch die Deutsche Botschaft und das thailändische Außenministerium in Bangkok
beglaubigen zu lassen.
Gegen Vorlage dieses Dokuments kann Ihre Frau die
Änderung ihres Familiennamens beim für sie zuständigen
Bezirksamt (Amphoe) in ihr Hausregister eintragen lassen und einen
neuen Personalausweis (ID-Card) beantragen, gegen Vorlage dessen die thailändische Passbehörde einen neuen
Reisepass ausstellt.
Möchte Ihre Frau eine Person in Thailand mit der Eintragung der Heirat betrauen, so ist hierfür zunächst die
Überbeglaubigung des Heiratsnachweises durch das Regierungspräsidium erforderlich. Anschließend muss das Dokument übersetzt und sodann für die Erteilung einer
Vollmacht auf der Thailändischen Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt vorgelegt werden. Eine Beglaubigung durch die Deutsche Botschaft entfällt, doch muss das Dokument auch in diesem Fall noch durch das Thailändische Außenministerium in Bangkok beglaubigt werden, bevor auf dem zuständigen Bezirksamt in Thailand die Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe erfolgen kann. Gegen Vorlage des Nachweises hierüber erteilt die Thailändische Botschaft bzw. das Generalkonsulat schließlich den neuen Reisepass.
Fragen Sie nach unserem
Paketangebot, das die Übersetzung und die Beglaubigung bei der Deutschen Botschaft und/oder dem Thailändischen Außenministerium in Bangkok beinhaltet.
Wichtig ist es, schon bei der Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland zu beachten, dass Doppelnamen in Thailand
nicht anerkannt werden (s. hierzu "
Beitrittserklärung").
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