Sebastian Kiesow, Erik Schottstädt & Prarop Phayaksri
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THAI - DEUTSCHE HEIRAT

DIE EHESCHLIESSUNG ZWISCHEN DEUTSCHEN UND THAILÄNDERN

Heiratsvisum - Das Visum für die Heirat in Deutschland


Gleichzeitig mit der Einreichung der Dokumente zur Legalisation sollten Sie bei in Deutschland geplanter Heirat auch das hierfür benötigte Visum beantragen (das Formular hierfür finden Sie in den Anlagen zum Merkblatt). Hierbei muss Ihre Verlobte der Deutschen Botschaft in Bangkok die vollständigen, i.d.R. bereits übersetzten Dokumente vorlegen. Die Einreichung des Visumantrages über die deutschen Honorarkonsulate in Chiang Mai und Phuket ist ebenfalls möglich, beansprucht gleichwohl ein paar zusätzliche Tage. Dem Visumantrag ist auch eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises der Bezugsperson in Deutschland (des in Deutschland lebenden zukünftigen Ehepartners) beizufügen.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Visaanträge nur noch nach vorheriger Vereinbarung entgegennimmt. Termine erhalten Sie in Thailand werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 1900 222 343.

Seit dem 28. August 2007 wird von der Botschaft für die Beantragung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland bzw. der Familienzusammenführung nach Heirat in Thailand überdies ein Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache gefordert. Dieser ist erbracht bei Vorlage eines so genannten "Start Deutsch 1" bzw. "A1"-Zeugnisses; ein Hochschulabschluss befreit laut Gesetzgeber hiervon, doch können andere Nachweise verlangt werden, die den Beamten eine "Integrationswilligkeit" signalisieren.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Häufig gestellte Fragen (FAQ) und auf der Seite Start Deutsch 1 - A1 in Thailand. Gern beraten wir Sie und Ihre/n Partner/in natürlich auch per eMail, am Telefon oder persönlich (-> Kontakt).

Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung ("Einladung") für die Zeit von der Einreise bis zur Heirat ist - da nicht (wie bei Schengenvisa) die Botschaft sondern letztlich das Ausländeramt in Deutschland über die Erteilung des Visums entscheidet und die Prüfung Ihrer Bonität somit "vor Ort" erfolgen kann - zwar (insofern Sie sich in Deutschland aufhalten) nicht zwingend erforderlich, doch kann das Dokument den Prozess beschleunigen; lassen Sie sich bei der Ausstellung hierin einen Vermerk über "ausreichenden Wohnraum und Verdienst" eintragen. Spätestens bei der Abholung des Visums wird Ihre Verlobte auch einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen müssen, die den Zeitraum von der Einreise bis zur Heirat abdeckt. Die Vorlage einer Flugreservierung ist hingegen entbehrlich - es genügt, der Botschaft bei Erteilung des Visums einen Termin für den Flug nach Deutschland zu nennen.

Die Einreise mit einem Touristenvisum (Schengenvisum) zum Zwecke der Heirat ist unzulässig; von einer Heirat in Dänemark wird abgeraten, da dieser ein gewisser Hauch des Ungesetzlichen anhaftet und die Behörden in Deutschland so erfahrungsgemäß versuchen werden, Ihnen nachträglich das Leben schwer zu machen. Sollten Sie in Thailand heiraten wollen, muss Ihre Verlobte natürlich keinen Antrag auf Erteilung eines Heiratsvisums stellen; das Visum für den Nachzug nach Deutschland (Familiennachzugsvisum) kann erst nach der Heirat in Thailand beantragt werden.

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