Sebastian Kiesow, Erik Schottstädt & Prarop Phayaksri
eMail:Thailändische Übersetzungen, Thai Dolmetscherskiesow@yahoo.com
Telefon:069-2547 2657
 
Seite drucken
Seite weiterempfehlen

THAI - DEUTSCHE HEIRAT

DIE EHESCHLIESSUNG ZWISCHEN DEUTSCHEN UND THAILÄNDERN

Volljährigkeit - Einwilligung der Eltern zur Heirat


Die Volljährigkeit ist in Thailand mit Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres erreicht. Sollte Ihre Partnerin jünger (aber wenigstens 17 Jahre alt) sein, bedarf es der schriftlichen Einwilligung ihrer Eltern bzw. ihres Erziehungsberechtigten, und zwar sowohl zur Heirat selbst, als auch (bei in Deutschland geplanter Heirat) zur Auslandsreise. Diese Einverständniserklärung muss vor dem zuständigen Bezirksamt (Amphoe) abgegeben werden und mit Dienstsiegel und Unterschrift des ausstellenden Beamten versehen sein. Auch sollten Sie in diesem Dokument namentlich genannt werden.

« EhefähigkeitGeburtsnachweis »

Waren diese Informationen hilfreich?

ja   nein


Downloads*: Aktuelles Merkblatt Deutsch | Merkblatt Thailändisch | Lageplan des Büros

*Sollte ein Link nicht zu öffnen sein, klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste darauf und wählen Sie "Ziel speichern unter...", um die Datei auf Ihren Rechner zu laden.

Home | Leistungen | Referenzen | Qualifikation | Tarife | Thai-Übersetzer
Thai-Übersetzungen | Thai-Heirat | FAQ | Aktuelles
Deutsch lernen | Anlagen | Kontakt | Links | Impressum | Sitemap | ภาษาไทย | Suchen