Volljährigkeit - Einwilligung der Eltern zur Heirat
Die
Volljährigkeit ist in Thailand mit Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres erreicht. Sollte Ihre Partnerin jünger (aber wenigstens 17 Jahre alt) sein, bedarf es der schriftlichen Einwilligung ihrer Eltern bzw. ihres Erziehungsberechtigten, und zwar sowohl zur
Heirat selbst, als auch (bei in Deutschland geplanter Heirat) zur
Auslandsreise. Diese
Einverständniserklärung muss vor dem zuständigen Bezirksamt (Amphoe) abgegeben werden und mit Dienstsiegel und Unterschrift des ausstellenden Beamten versehen sein. Auch sollten
Sie in diesem Dokument namentlich genannt werden.
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