Ehefähigkeit - Vorbedingungen für die Heirat
Zunächst wird die Behörde prüfen wollen, ob
beide Ehepartner
zur Ehe fähig sind, was für Sie (nebst dem Nachweis Ihrer eigenen Ehefähigkeit) bedeutet, glaubhaft darzulegen, dass Ihre Partnerin geschäftsfähig, volljährig und nicht schon mit jemand anderem verheiratet ist. Zur Feststellung der
Geschäftsfähigkeit genügt zumeist der Augenschein bzw. ein entsprechendes Kreuz auf der
Beitrittserklärung.
Volljährigkeit und
Familienstand der Verlobten freilich müssen Sie durch Beibringung adäquater Schriftstücke belegen (s.
nachfolgende Seiten).
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Vorbemerkung
Volljährigkeit »