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THAI - DEUTSCHE HEIRAT

DIE EHESCHLIESSUNG ZWISCHEN DEUTSCHEN UND THAILÄNDERN

Ehefähigkeit - Vorbedingungen für die Heirat


Zunächst wird die Behörde prüfen wollen, ob beide Ehepartner zur Ehe fähig sind, was für Sie (nebst dem Nachweis Ihrer eigenen Ehefähigkeit) bedeutet, glaubhaft darzulegen, dass Ihre Partnerin geschäftsfähig, volljährig und nicht schon mit jemand anderem verheiratet ist. Zur Feststellung der Geschäftsfähigkeit genügt zumeist der Augenschein bzw. ein entsprechendes Kreuz auf der Beitrittserklärung. Volljährigkeit und Familienstand der Verlobten freilich müssen Sie durch Beibringung adäquater Schriftstücke belegen (s. nachfolgende Seiten).

« VorbemerkungVolljährigkeit »

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