Eidesstattliche Versicherung – nach der Einreise beim Standesamt in Deutschland oder vorab bei der Deutschen Botschaft in Bangkok?


Dies liegt im Ermessen des Standesamtes.

Sollte das für Sie zuständige deutsche Standesamt im Zuge der Anmeldung der Eheschließung darauf bestehen, dass Ihr/e Partner/in bei der Deutschen Botschaft Bangkok eine Eidesstattliche Versicherung zum Familienstand abgibt, so verlangt die Deutsche Botschaft Bangkok die Vorlage eines entsprechenden Schreibens, aus welchem neben der Erfordernis eines solchen Dokumentes auch der Name und die Anschrift des Standesamtes sowie die Namen beider zukünftigen Ehepartner hervorgehen.

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