Dies liegt im Ermessen des Standesamtes.
Sollte das für Sie
zuständige deutsche Standesamt im Zuge der Anmeldung der Eheschließung
darauf bestehen, dass Ihr/e Partner/in bei der Deutschen Botschaft
Bangkok eine Eidesstattliche Versicherung zum Familienstand abgibt, so
verlangt die Deutsche Botschaft Bangkok die Vorlage eines entsprechenden
Schreibens, aus welchem neben der Erfordernis eines solchen Dokumentes
auch der Name und die Anschrift des Standesamtes sowie die Namen beider
zukünftigen Ehepartner hervorgehen.
thailaendisch.de
…einfach gut beraten!
Eidesstattliche Versicherung – nach der Einreise beim Standesamt in Deutschland oder vorab bei der Deutschen Botschaft in Bangkok?