Ein Kunde hat uns auf die aktuelle Gesetzgebung in Sachen Kindernachzug aus Thailand hingewiesen.
Demnach wird das alleinige Sorgerecht nicht weiterhin vorausgesetzt für die Annahme/Bearbeitung des Visumantrages. Ausreichen soll im Fall des gemeinsamen Sorgerechts die Erklärung des Einverständnisses des anderen Elternteiles in Sachen Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet.
Allen Kunden empfehlen wir jedoch, vorab bei der Visastelle der Deutschen Botschaft Bangkok zu erfragen, ob dies in der Praxis auch mit sofortiger Wirkung so umgesetzt wird.
Hier der Link zum Gesetzestext
…einfach gut beraten!
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