In Thailand wird die Vaterschaft beim örtlichen Bezirksamt in das
Vaterschaftsregister eingetragen, wobei ein sog. Vaterschaftseintrag
(KhorRor.11) erteilt wird. Ist das Kind noch sehr jung [minderjährig],
wird i.d.R. die Vorlage eines Beschlusses verlangt, aus welchem
hervorgeht, dass dem Antragsteller (dem Kindesvater) die Eintragung
seiner rechtmäßigen Vaterschaft genehmigt wird. Ein solcher Beschluss
kann beim Jugend- und Familiengericht erwirkt werden.
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Wie funktioniert die Vaterschaftsanerkennung nach thailändischem Recht?