Können Sie uns beim Nachzug des Kindes aus Thailand behilflich sein?


Ja – gern kümmern wir uns um die Fertigung beglaubigter Übersetzungen der für den Nachzug des Kindes erforderlichen Unterlagen, übernehmen die Legalisation der thailändischen Dokumente bei der Deutschen Botschaft und beantragen das Visum zum Zwecke des Kindernachzuges bei VFS Global Bangkok, dem externen Dienstleister der Deutschen Botschaft.

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  • Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok
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  • Niederlassungen in Thailand und Deutschland
  • In Deutschland gerichtlich vereidigt
  • Bundesweit bei allen Standesämtern und OLGs zugelassen
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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn


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