Mein/e thailändische/r Verlobte/r hat keine Geburtsurkunde mehr – was können wir tun?


Geburtsurkunden werden in Thailand nur einmal, und zwar unmittelbar nach der Geburt, ausgestellt. Kommt eine solche thailändische Geburtsurkunde abhanden oder ist diese so beschädigt, dass eine weitere Verwendung ausgeschlossen ist, kann Ihr/e thailändische/r Verlobte/r eine Geburts- bzw. Geburtsortsbescheinigung beim Bezirksamt des Geburtsortes oder dem Bezirksamt, bei welchem sie ins Hausregister eingetragen ist, beantragen.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass aus dieser Bescheinigung die wesentlichen Informationen wie Namen der Eltern, Geburtsdatum und Geburtsort hervorgehen (s.a. unter Geburtsnachweis (Geburtsurkunde)).

Ein Angebot von thailaendisch.de

Ihr Partner wenn es um die Heirat in Thailand oder die Eheschliessung in Deutschland geht!
Übersetzungen Thai-Deutsch & Deutsch-Thai, Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok uvm.

thailaendisch.de – Ihre Thai/Deutsch-Übersetzer!


Weitere Fragen

Mein/e thailändische/r Verlobte/r hat keine Geburtsurkunde mehr – was können wir tun?

Das könnte Sie auch interessieren