Kindernachzug – Nachzug thailändischer Kinder nach Deutschland


Der Nachzug thailändischer Kinder verheirateter und in Deutschland lebender Thailänder
nach Deutschland – einfach und günstig mit thailaendisch.de

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1. Das nachzuziehende Kind benötigt einen eigenen Reisepass, welcher mittels beim Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt bzw. bei der Königlich-Thailändischen Botschaft in Berlin Vollmacht erstellter Vollmacht auch durch Dritte (z.B. in Thailand lebende Verwandte) beantragt werden kann.

2. Neben der Geburtsurkunde und dem Hausregisterauszug oder Melderegisterauszug ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht zu erbringen. Je nach dem, ob es sich um ein eheliches oder uneheliches Kind handelt, wird dieser in Form einer Sorgerechtsbescheinigung (PorKhor.14), eines Scheidungseintrages oder Gerichtsbeschlusses erbracht. Meist verlangt die Visastelle der Deutschen Botschaft überdies eine schriftliche Erklärung des Einverständnisses des Kindes in die Ausübung der Sorge durch die Mutter und den Aufenthalt bei der Mutter in Deutschland. Wurde der Vorname oder Familienname des Kindes geändert, so sind selbstverständlich auch die entsprechenden Urkunden hierüber beizubringen. Wurde das Sorgerecht gerichtlich festgestellt, verlangt die Deutsche Botschaft Bangkok die Vorlage eines sog. Erörterungsberichtes. Dieser wird nach einer Befragung des Kindes hinsichtlich des Einverständnisses in die Ausübung der elterlichen Sorge durch die Mutter und den Aufenthalt bei der Mutter in Deutschland beim zuständigen Jugend- und Familiengericht in Thailand erteilt.

3. Von den vorgenannten Dokumenten sind beglaubigte Übersetzungen zu fertigen ( thailaendisch.de bietet die Fertigung beglaubigter Übersetzungen in Deutschland und Thailand an).

Die durch die Verwandtschaft beim örtlichen Bezirksamt (Amphoe) beantragten Unterlagen können bequem per EMS an unser Büro in Bangkok gesandt werden. Auch eine Vorab-Prüfung der Unterlagen E-mail, LINE oder WhatsApp wird von uns angeboten.

4. Die thailändischen Originaldokumente müssen nun durch die Deutsche Botschaft Bangkok legalisiert werden. Diese Bestätigung der Echtheit der Unterlagen kann bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen.

Einreichung, Entrichten der Legalisationsgebühren und Abholung der legalisierten Dokumente kann durch Mitarbeiter unseres Büros in Bangkok geschehen.

5. Nach erfolgter Legalisation kann das Visum beantragt werden. Der bei VFS Global (dem externen Dienstleister der Deutschen Botschaft Bangkok) einzureichende Visumantrag wird an das zuständige Ausländeramt in Deutschland weitergeleitet. Die Bearbeitung des Visumantrages dauert 2-8 Wochen.


Möchten Sie thailaendisch.de mit der Beantragung des Visums zum Kindernachzug beauftragen, so benötigen unsere Mitarbeiter lediglich eine Vollmacht mit notariell beglaubigter Unterschrift der Kindesmutter. Die Vollmacht muss im Original auf dem Postweg an unsere Niederlassung in Bangkok gesandt werden. Halten Sie sich im Vorfeld oder in der Zwischenzeit in Bangkok auf, so kann die Vollmacht auch bei der Deutschen Botschaft erstellt werden.

6. Flugreservierung/Ticket und Reisekrankenversicherung müssen erst nach dem OK für das Visum nachgewiesen werden.

Aus Deutschland beizubringen sind (kann als pdf per E-mail eingeschickt werden):

  • Kopien Ihrer Pässe
  • Kopie des Visums bzw. der Aufenthaltskarte der Mutter des thailändischen Kindes
  • Eheurkunde oder Heiratseintrag

thailaendisch.de bietet Ihnen eine Komplettlösung für den Kindernachzug

Von der Beratung in Sachen Dokumentenbeschaffung über die Fertigung beglaubigter Übersetzungen und Legalisation der thailändischen Dokumente bei der Deutschen Botschaft bis hin zur Beantragung und Abholung des Visumsalles aus einer Hand!

Sie können sich so den Flug nach Thailand sparen.

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© Erik Schottstädt

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  • Fertigung beglaubigter Übersetzungen Thai-Deutsch & Deutsch-Thai
  • Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok
  • kompetente Beratung in deutscher und thailändischer Sprache
  • Formularausfüll-Service
  • Niederlassungen in Thailand und Deutschland
  • in Deutschland gerichtlich vereidigt
  • bundesweit bei allen Standesämtern und OLGs zugelassen
  • anerkannt und geführt von der deutschen Botschaft

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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn

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