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Qualifikation -
Übersetzer für die thailändische Sprache

Sebastian Kiesow erhielt bereits 1990 für "hervorragende Kenntnisse der thailändischen Sprache" das Lehrzulassungszeugnis des Thailändischen Bildungsministeriums. Seither - und nach einer Prüfung vor dem Staatlichen Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer in Darmstadt - wurde er vor den Landgerichten Heilbronn und Berlin als Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter Urkundenübersetzer für Thai (die thailändische Sprache) vereidigt.

Erik Schottstädt studierte Südostasienwissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin und an der Ramkhamhaeng-Universität in Bangkok und wurde als Verhandlungsdolmetscher für die thailändische Sprache vor dem Landgericht Berlin vereidigt.

Dies und eine über 14-jährige Berufserfahrung als Übersetzer und Dolmetscher in Deutschland und Thailand bilden die Grundlage für die Zufriedenheit unserer Kunden und das große Vertrauen in die Leistungen unserer Büros.

Unsere Übersetzungen werden bundesweit, wie auch durch die Botschaften der BRD, Österreichs, Belgiens und der Schweiz in Thailand, die thailändischen Vertretungen in Deutschland und das Thailändische Außenministerium in Bangkok anerkannt.

Lehrzulassungszeugnis (P6)
Thailändische Übersetzungen, Thai Dolmetscher
Staatlich geprüfter Dolmetscher und Übersetzer
Thailändische Übersetzungen, Thai Dolmetscher
Öffentlich bestellter Urkundenübersetzer
Thailändische Übersetzungen, Thai Dolmetscher
Allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher

Downloads*: Aktuelles Merkblatt Deutsch | Merkblatt Thailändisch | Lageplan des Büros

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