Familiennachzugsvisum - Die Einreise nach Deutschland
Ist im Anschluss an eine Heirat in Thailand eine Einreise nach Deutschland geplant, stellt Ihre Ehefrau unter Vorlage der
Heiratsurkunde und ihres Reisepasses bei der Botschaft (nach Terminvereinbarung; s.
Heiratsvisum) oder einem Konsulat einen Antrag auf Erteilung eines
Visums für den Familiennachzug. Auch dieser Antrag bedarf der Zustimmung des Ausländeramtes in Deutschland, so dass mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu zwei Monaten gerechnet werden muss. Eine frühzeitige persönliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Ausländeramt wird empfohlen. In Ausnahmefällen kann eine "Vorabbewilligung" erteilt werden, was die Wartezeit auf 2-3 Tage verkürzt. Dem Visumantrag ist auch eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises der Bezugsperson in Deutschland (hier also des Ehepartners) beizufügen.
Ist ein Daueraufenthalt in Deutschland beabsichtigt, so muss Ihre Ehefrau ein Hochschulstudium oder
Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorweisen, wobei letzteres durch Vorlage eines sog. "A1-Zeugnisses" oder "Start Deutsch 1-Zeugnisses" geschieht (s. unter "
Heiratsvisum"). Bei Kurzzeitaufenthalten von bis 90 Tagen unter Verwendung von Schengenvisa (Touristenvisa) müssen keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, doch berechtigt diese Art Visum nur zu Aufenthalten für Besuchszwecke.
Für die Anmeldung der in Thailand geschlossenen Ehe in Deutschland benötigen Sie neben Ihrer Heiratsurkunde in aller Regel auch den dazugehörigen
Heiratseintrag. Auf dem Bezirksamt Bang Rak (s.
Heirat in Thailand) bekommen Sie im Zuge der Eheschließung beglaubigte Ausfertigungen dieses Dokumentes ohne weitere Aufforderung ausgehändigt; lassen Sie Ihre Ehe an einem anderen Ort eintragen, stellen Sie bitte sicher, dass man Ihnen
beide o.g. Dokumente mitgibt. Auch diese Unterlagen müssen in den meisten Fällen durch die Deutsche Botschaft Bangkok
legalisiert (und natürlich in jedem Fall
übersetzt) werden.
Ein Visum für den Nachzug eines thailändischen Elternteils zu seinem Kind mit einem deutschen Staatsbürger kann nach der
Anerkennung der Vaterschaft für das Kind gestellt werden.
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