Anerkennung der Scheidung von Vorehen in Thailand
In der Regel muss Ihre Verlobte die
Scheidung etwaiger Vorehe/n in Thailand bei der deutschen Landesjustizverwaltung noch
anerkennen lassen, wofür Ihr Standesamt, die Botschaft und auch unser Büro in Bangkok ein Formblatt ("Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen"; s.
Anlagen zum Merkblatt) bereithalten. Um dieses ausfüllen zu können, werden Details zu der/den Vorehe/n Ihrer Partnerin benötigt, die sich vor allem in dem (jeweiligen) dazugehörigen Scheidungseintrag finden.
Der Antrag ist von Ihrer Verlobten zu unterschreiben; zudem sind ihm der Heirats- und Scheidungseintrag sowie die Scheidungsurkunde (nebst Übersetzung) und eine (ggf. beglaubigte) Kopie des Reisepasses Ihrer Verlobten beizufügen. Auch sollte Ihre Verlobte Ihnen eine Vollmacht zur Vertretung im Anerkennungsverfahren erteilen, so dass Sie berechtigt sind, etwaige weitere Fragen der deutschen Behörden zu beantworten und den Anerkennungsbescheid schließlich in Empfang zu nehmen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Koordination behilflich (->
Kontakt).
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