Sonstige Nachweise für die Heirat zwischen Deutschen und Thailändern
Schließlich kann es sein, dass Ihre Partnerin - wie in Thailand weit verbreitet - ihren Vornamen ein oder mehrere Male hat ändern lassen. Hierüber stellt das zuständige Bezirksamt eine
Vornamensänderungsurkunde (und bei Verlust auch eine Zweitschrift hiervon) aus. Gegebenenfalls haben auch die Eltern seit der Geburt Ihrer Partnerin neue Vornamen angenommen, was bei einer Diskrepanz der vorzulegenden Nachweise ebenfalls durch Vornamensänderungsurkunden belegt werden muss. Entsprechendes gilt für den Fall der Änderung des Familiennamens (häufig bei Familien chinesischer Abstammung).
Weicht die Schreibweise bestimmter Namen in den diversen Urkunden Ihrer Verlobten voneinander ab, ohne dass eine Namensänderung vorgenommen wurde, oder differieren die Geburts- bzw. andere relevante Daten und ist eine Korrektur der Originaldokumente nicht zweckmäßig oder wird verweigert, so muss sich Ihre Verlobte auf dem zuständigen Bezirksamt eine Bescheinigung besorgen, durch welche nachgewiesen wird, dass es sich in den verschiedenen Fällen um dieselbe Person (
Identitätsbescheinigung) bzw. denselben Sachverhalt handelt.
Selten kommt es auch vor, dass ein Standesamt für die Heirat ein
Gesundheitszeugnis, ein
polizeiliches Führungszeugnis oder einen
Einkommensnachweis der Antragstellerin verlangt. Das Gesundheitszeugnis ist im Police Hospital in der Ratchadamri Road in Bangkok (โรงพยาบาลตำรวจ ถนนราชดำริ ใกล้สี่แยกราชประสงค์) erhältlich,
das Führungszeugnis bei der Royal Thai Police links um die Ecke davon in der
Rama I Road, ggü. dem World Trade Center (jetzt Central World) (สำนักงานตำรวจแห่งชาติ
ถนนพระราม 1 ตรงข้ามกับศูนย์การค้าเซ็นทรัล เวิลด์ [เดิมชื่อ เวิลด์เทรดเซ็นเตอร์]).
Hat Ihre Partnerin minderjährige
Kinder, die in ihrer Vermögenssorge leben, wird Ihr Standesamt i.d.R. deren
Geburtsurkunden verlangen. Auch muss der
Geburtsname der Mutter Ihrer Partnerin nachgewiesen werden - soweit dieser nicht bereits in der Geburtsurkunde Ihrer Verlobten vermerkt ist, eignet sich als Beleg hierüber insbesondere die Heiratsurkunde ihrer Eltern. Ersatzweise kann die Frage des Geburtsnamens auch per eidesstattlicher Versicherung geklärt werden, was jedoch mit höheren Kosten verbunden ist.
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