Aufenthaltsnachweis - Hausregisterauszug und Meldebestätigung
Weiter fordern die Behörden in Deutschland in den meisten Fällen einen
Auszug aus dem Hausregister (Hausregisterauszug). Dieses Dokument (ein großer Karton oder ein kleines blaues Heft, in welchem alle Bewohner des Hauses vermerkt sind) wird von allen Hausbewohnern benötigt und kann daher i.d.R. nicht mit nach Deutschland genommen werden, so dass eine (vom Bezirksamt, der Botschaft oder einem Konsulat beglaubigte) Kopie anzufertigen ist. Alternativ hierzu kann sich Ihre Verlobte auch einen
Auszug aus dem Melderegister (Meldebescheinigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung) besorgen - erhältlich bei der Heimatbehörde Ihrer Verlobten, dem Zentralregisteramt oder auch jedem mit dieser Behörde vernetzten Bezirksamt.
Die sachrelevanten Angaben im Hausregisterauszug und der Meldebescheinigung sind identisch. Dennoch fordern manche Behörden in Deutschland (offenbar in Unkenntnis dieses Umstandes) bei thai-deutschen Heiraten beide Dokumente oder aber bestehen auf der Vorlage eines bestimmten von beiden.
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