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Übersetzung Ihres Reisepasses – und Sie heißen, wie Sie heißen!

Wie oft erleben wir es, dass Kunden Verträge, Liegenschaftsurkunden oder einfach nur die Geburtsurkunde Ihres Kindes übersetzen lassen und überrascht sind, wenn Sie erfahren, wie sich ihr Name in den Unterlagen liest.

Bei der Erstellung von Dokumenten schauen die ausstellenden Beamten oft nur kurz in den Pass und denken sich dann selbst eine ihrer Meinung nach richtige thailändische Schreibweise des Namens aus. Leider versetzen sie sich hierbei zurück in den Englischunterricht, den sie vor Jahren erlitten haben und überlegen sich, wie ein Engländer oder Amerikaner den Namen aussprechen würde.

Wir raten Ihnen daher, vor der Tätigung von Rechtsgeschäften (Mietvertrag, Kauf von Haus oder Wohnung in Thailand), vor der Aufnahme eines Studiums oder einer Tätigkeit in Thailand (auch im Zuge der Registrierung der eigenen Firma), der Ausstellung einer Arbeitserlaubnis und vor der Geburt Ihres Kindes in Thailand die Lichtbildseite Ihres Reisepasses übersetzen zu lassen.

So vermeiden Sie zeitaufwändige Korrekturen und heißen vor allem nicht „Kört“ oder „Pieter“.

Bitte beachten Sie zum Zwecke der Übereinstimmung der Namenschreibweise auch, dass Sie im Zuge einer Übersetzung ins Thailändische jedes Mal bereits übersetzte Schriftstücke bzw. -falls vorhanden- offizielle thailändische Dokumente vorlegen.

Bei Fragen melden Sie sich einfach bei uns!

9. Juli 2009     Erik Schottstädt     Behörden, Kurioses     Trackback-URL     Kommentare
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