Thailändische Dokumente – Folge 5: Identitätsbescheinigung


Es geht um Ihre Heirat in Thailand, Sie möchten die Vaterschaft für Ihr in Thailand geborenes Kind anerkennen lassen, Sie planen den Nachzug des Kindes Ihres Ehepartners, Sie benötigen thailändische Unterlagen für das Finanzamt?

Früher oder später werden Sie mit thailändischen Dokumenten konfrontiert. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, startet nun meine neue Reihe “Thailändische Dokumente”.

Folge 5: Die Identitätsbescheinigung

Nicht ganz unüblich ist es in Thailand, dass im Zuge der Zusammenstellung von Dokumenten für die Heirat, die Vaterschaftsanerkennung oder andere Angelegenheiten, Fehler bzw. Abweichungen in den Unterlagen entdeckt werden.

Ist eine Korrektur bzw. erneute und korrekte Ausstellung der betreffenden Dokumente nicht möglich, so kann beim örtlichen Bezirksamt eine sog. Identitätsbescheinigung beantragt werden.

Diese bescheinigt dann zum Zwecke der Vorlage bei Behörden, dass es sich bei der Person AB, verzeichnet in Dokument CD, und der Person EF, verzeichnet in Dokument GH, um dieselbe Person handelt.

Mit Fragen zu Beschaffung, Übersetzung und/oder Legalisation von Identitätsbescheinigungen und anderen thailändischen Dokumenten können Sie sich jederzeit an uns wenden!

Schreiben Sie uns! info@thailaendisch.de

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Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri

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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn

Thailändische Dokumente – Folge 5: Identitätsbescheinigung

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