Thai-Deutsche Eheschließung in Thailand


Sollten Sie Ihre Ehe in Thailand schließen wollen, entfällt eine Anmeldung der Heirat bei einem deutschen Standesamt. Stattdessen müssen Sie sich um die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses bemühen, wofür Sie dieselben Unterlagen Ihrer Verlobten benötigen wie auch für die Heirat in Deutschland. Den Antrag auf Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses, den Sie an das für Sie zuständige bzw. zuletzt zuständige Standesamt in Deutschland richten müssen, erhalten Sie bei Ihrem Standesamt bzw. im Internet als download.

Gegen Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses (das eine Gültigkeit von sechs Monaten hat), Ihres Reisepasses und des Personalausweises oder Reisepasses Ihrer/Ihres Verlobten, Nennung zweier Referenzpersonen samt deren Anschrift in Deutschland sowie abschließender Beantwortung einiger Fragen zu Ihrer Person und Ihrem Einkommen erhalten Sie nach einer Bearbeitungsdauer von 4-5 Arbeitstagen auf der Deutschen Botschaft Bangkok eine in deutscher und thailändischer Sprache verfasste Konsularbescheinigung (Gebühr ca. 90 EUR).

Die Konsularbescheinigung muss vor der Eheschließung noch beim Thailändischen Außenministerium überbeglaubigt werden, was unser Büro in Bangkok gerne für Sie erledigt.

Sollten seit der Scheidung der letzten Ehe oder dem Tod des Ehegatten Ihrer Verlobten weniger als 310 Tage vergangen sein, wird sie zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung mit negativem Schwangerschaftsbefund vorlegen müssen; zu beachten ist außerdem, dass Ihre Verlobte vor der erneuten Heirat in Thailand ihren Geburtsnamen wieder annehmen (also den Eintrag im Hausregister ändern und ihren Personalausweis neu ausstellen lassen) muss.

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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn

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