Fingerabdruckpflicht im Zuge der Visumbeantragung


Info der Deutschen Botschaft Bangkok:

Der Rat der Europäischen Union hat mit der Entscheidung 2004/512/EG vom 08. Juni 2004 die Einführung des Visa-Informationssystems (VIS) beschlossen. Dadurch soll die konsularische Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten verbessert werden.

Bitte beachten Sie, dass künftig Bewerber für ein Visum mit Aufenthaltsdauer ab 90 Tage (Zweck: Familienzusammenführung, Eheschließung, Studium, Sprachkurs, Arbeitsaufnahme, Au Pair etc.) bei der Beantragung persönlich vorsprechen müssen, um ihre Fingerabdrücke abzugeben. Kinder unter 14 Jahren sind davon befreit.

Für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sogenannte Schengenvisa für Besuch, geschäftliche, touristische Reisen) sind wie bisher keine Fingerabdrücke erforderlich.

Zu einem späteren Zeitpunkt ist jedoch auch für Schengenvisa die Abnahme von Fingerabdrücken geplant.

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