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Namensänderung in Thailand

Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Thailand, entsprechende Änderung des Hausregisterbuches beim örtlichen Bezirksamt, Erteilung eines neuen thailändischen Personalausweises (ID-Card) und Beantragung eines neuen Reisepasses auf den neuen Familiennamen

Aufgrund der vielen Anfragen folgt hier nun eine Auflistung / Erklärung hinsichtlich der zu erledigenden Schritte:

Fall 1: Die Eintragung der Ehe in Thailand/Namensänderung erfolgt durch die Ehefrau selbst:

Sie können uns den Original-Heiratseintrag (ohne Beglaubigung) zusammen mit einfachen Kopien der ID-Card und des Reisepasses per Einschreiben an unsere Niederlassung in Bangkok senden.

Wir fertigen eine beglaubigte Übersetzung des Heiratseintrages in die thailändische Sprache und nehmen die erforderliche Überbeglaubigung bei der Deutschen Botschaft Bangkok sowie dem Thailändischen Außenministerium vor.

Die fertigen Unterlagen können anchließend in unserem Büro in Bangkok abgeholt werden oder es folgt der Versand innerhalb Thailands bzw. per Einschreiben zurück nach Deutschland.

Die Unterlagen können sodann beim örtlichen Bezirksamt vorgelegt werden, wo die Ehe registriert und das Hausregisterbuch geändert sowie eine neue ID-Card ausgestellt wird – Voraussetzung für die Beantragung eines neuen thailändsichen Reisepasses auf den neuen Familiennamen.

Fall 2: Die Eintragung /Namensänderung erfolgt durch einen Bevollmächtigten:

Ihre Frau benötigt einen Reisepass, kann jedoch zum Zwecke der Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe nicht selbst nach Thailand fliegen?

Der Heiratseintrag muss in diesem Fall beim Regierungspräsidium beglaubigt werden. Anschließend können Sie uns das beglaubigte Dokument per Emailanhang zukommen lassen und erhalten die beglaubigte Übersetzung auf dem Postweg zurück.

Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich an das Thailändische Generalkonsulat in Frankfurt bzw. die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin zum Zwecke der Überbeglaubigung und Ausstellung einer Vollmacht für Verwandte in Thailand.

Die gesamten Unterlagen können Sie nun an unsere Niederlassung in Bangkok senden, worauf unsere Mitarbeiter diese beim Thailändischen Außenministerium in Bangkok überbeglaubigen lassen.

Anschließend werden die fertigen Unterlagen innerhalb Thailands an die Verwandschaft gesandt, welche die Dokumente beim örtlichen Bezirksamt vorlegen können, um die Ehe registrieren zu lassen. Als Nachweis hierüber wird ein Familienstandseintrag (KhorRor.22) ausgestellt. Darüber hinaus muss sich die Verwandschaft einen aktuellen Melderegisterauszug (ThorRor.14/1) ausstellen lassen und beide Dokumente zu Ihnen nach Deutschland schicken.

Die beiden vorgenannten Unterlagen dienen dann im Zuge der Beantragung eines neuen Reisepasses beim Konsulat oder der Botschaft als Nachweis darüber, dass die Ehe in Thailand registriert und der Familienname im Hausregister entsprechend geändert wurde.

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Bei diesbezüglichen Anfragen per Email – skiesow@yahoo.com – geben Sie bitte Fall 1 bzw. Fall 2 an!

13. Oktober 2009     Erik Schottstädt     Allgemein, Behörden     Trackback-URL     Kommentare
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1 Kommentar zu Namensänderung in Thailand

Gravatar von Volkmar Schöne Volkmar Schöne
schrieb am 14. 10. 2009 um 02:48

Hallo Erik,
sehr guter Blog mit vielen guten Informationen.
Bitte weiter so.
Viele Grüße aus Kamphaeng Phet
Volkmar

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