Bangkok · Berlin · Frankfurt · Heilbronn

Kindesnachzug – Legalisation erforderlich?

Die Frage, ob die für den Kindesnachzug (die Familienzusammenführung) erforderlichen Dokumente legalisiert (Bestätigung der Echtheit durch die zuständige Auslandsvertretung) werden müssen, wird durch Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Bangkok gern pauschal mit nein beantwortet.

Viele Gemeinden/Ausländerämter bestehen jedoch darauf, dass die das Kind betreffenden thailändischen Unterlagen durch die Deutsche Botschaft in Thailand legalisiert werden. Es lohnt sich daher, dies vorab in Erfahrung zu bringen, um zu vermeiden, dass Sie später aufgrund des zeitaufwändigen Legalisationsverfahrens kostbare Zeit verlieren.

7. Juli 2010     Erik Schottstädt     Allgemein, Behörden, Empfehlungen     Trackback-URL     Kommentare
Der Artikel hat Ihnen gefallen? Dann abonnieren Sie doch den Feed unseres Thailändisch-Blogs und Sie werden bei neuen Artikeln informiert.
Empfehlen Sie dieses Blog weiter, schreiben Sie Ihre Meinung, ...wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Jetzt Kommentar schreiben

Ihr Kommentar

KommentatorIn

Kommentare werden erst nach manueller Freischaltung sichtbar.


Leistungen | Referenzen | Qualifikation | Thai-Übersetzer | Thai-Übersetzungen
Deutsch lernen | Thai-Heirat | FAQ | Kontakt | Impressum | ภาษาไทย
Startseite Leistungen Referenzen Qualifikation Tarife Beglaubigte Übersetzungen Infos zu Übersetzungen Deutsch lernen Häufig gestellte Fragen (FAQ) Merkblatt zur Eheschließung Thailändisch-Blog Aktuelles und Wissenswertes
 
Seite drucken
Seite weiterempfehlen