Die Frage, ob die für den Kindesnachzug (die Familienzusammenführung) erforderlichen Dokumente legalisiert (Bestätigung der Echtheit durch die zuständige Auslandsvertretung) werden müssen, wird durch Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Bangkok gern pauschal mit nein beantwortet.
Viele Gemeinden/Ausländerämter bestehen jedoch darauf, dass die das Kind betreffenden thailändischen Unterlagen durch die Deutsche Botschaft in Thailand legalisiert werden. Es lohnt sich daher, dies vorab in Erfahrung zu bringen, um zu vermeiden, dass Sie später aufgrund des zeitaufwändigen Legalisationsverfahrens kostbare Zeit verlieren.