Thai-Deutsche Heirat in Deutschland – Schritt für Schritt mit thailaendisch.de


Thai-Deutsche Heirat in Deutschland

Die nachfolgende Aufstellung soll eine Art Ablaufplan in Sachen Eheschließung zwischen in Deutschland lebenden deutschen und in Thailand wohnhaften thailändischen Staatsbürgern in Deutschland darstellen.

  1. Erkundigen Sie sich beim für Sie zuständigen deutschen Standesamt, welche Unterlagen von Ihnen Beiden verlangt werden.
  2. Senden Sie nun Ihr Anliegen per E-Mail an info@thailaendisch.de, und zwar mit folgenden Angaben:

– Eheschließung in Deutschland

– Kontaktdaten (Name und Tel.-Nr.) von Ihnen und Ihrer/Ihrem Verlobten

– Liste der erforderlichen Unterlagen (Laufzeittel des Standesamtes, falls vorhanden)

– falls bekannt: liegen bei Ihrer/Ihrem thailändischen Verlobten Vor-Ehen oder Namensänderungen vor?

  1. Ein Mitarbeiter unserer Niederlassung in Bangkok setzt sich nun mit Ihrer/Ihrem Partner/in in Thailand in Verbindung und berät sie/ihn hinsichtlich der Zusammenstellung der erforderlichen thailändischen Unterlagen.
  2. Ihr/e Partner/in bringt die Originaldokumente in unserer Niederlassung in Bangkok vorbei bzw. sendet diese ans Büro.
  3. Nach erfolgter Prüfung auf Richtig- und Vollständigkeit erfolgt die Fertigung beglaubigterÜbersetzungen der thailändischen Dokumente und die Einreichung der thailändischen Unterlagen zur Legalisation (Echtheitsbestätigung) bei der Deutschen Botschaft.
  4. Im Büro Bangkok wird die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung ausgefüllt.
  5. Ihr/e Partner/in lässt bei der Deutschen Botschaft Bangkok ihre/seine Unterschrift auf der vorgenannten Vollmacht und eine Passkopie beglaubigen.
  6. Das Büro Bangkok sendet Ihnen die legalisierten undübersetzten Originaldokumente nebst Vollmacht und beglaubigter Passkopie zu.
  7. Anhand dieser Unterlagen können Sie beim für Sie zuständigen Standesamt die Eheschließung anmelden.
  8. Nach erfolgter Prüfung durch Standesamt und Oberlandes- bzw. Kammergericht wird Ihnen eine Bescheinigungüber die Anmeldung der Eheschließung erteilt, welche Sie im Original nach Thailand senden müssen (wahlweise an unser Büro oder direkt an Ihrer/n Verlobte/n).
  9. Dem bei der Deutschen Botschaft Bangkok zu stellenden Visumantrag sind nun neben dem A1-Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre), dieBescheinigungüber die Anmeldung der Eheschließung (mit Termin) sowie Kopien der legalisierten thailändischen Dokumente und der beglaubigten Übersetzungen beizufügen. Dem Antrag muss – anders als früher – keine Verpflichtungserklärung beigefügt werden (Verpflichtungserklärungen müssen nur noch für bei der Beantragung von Schengenvisa vorgelegt werden).
  10. Die Botschaft leitet den Visumantrag nun zur Bearbeitung an das zuständige Ausländeramt weiter.
  11. Erst wenn die Visastelle der Botschaft telefonisch das OK für die Visumerteilung mitteilt, muss man sich um Ticket (Hinflug genügt) und Versicherungsnachweis (Reisekrankenversicherung für die Dauer von 90 Tagen ab Einreise) kümmern.
  12. Einreise nach Deutschland und Eheschließung. Sie haben es geschafft!

Anmerkung: Die vorgenannten Angaben sollen lediglich als Stütze dienen und das Prozedere bis zur Visumerteilung anschaulich darstellen. Zu beachten ist, dass ggf. weitere Schritte und Dokumente erforderlich sind, sollte der/die thailändische Staatsbürger/in in Deutschland wohnhaft, verwitwet oder geschieden sein.

Gern beantworten wir alle Ihrer Fragen zur Heirat in Deutschland, der Eheschließung in Thailand, dem Ehegattennachzug, der Vaterschaftsanerkennung und dem Nachzug thailändischer Kinder nach Deutschland.

Ein Service von thailaendisch.de

Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri

Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch

Unser Rundum-Service für die Heirat mit thailändischen Staatsbürgern: Beglaubigte Thai-Übersetzungen, Legalisation von Thai-Dokumenten bei der Deutschen Botschaft, Beratung in deutscher und thailändischer Sprache

www.thailaendisch.de
Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn

 

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