Eheschlie­ßung in Thailand – Ehefähigkeitszeugnis, Reisepass und … ?


Oft erreichen uns Fragen wie:

Werden für die Eheschlie­ßung in Thailand neben Ehefähigkeitszeugnis und Reisepass noch weitere Dokumente benötigt?

Muss ich meine Geburtsurkunde mit nach Thailand nehmen?

Muss mein Scheidungsurteil übersetzt oder beglaubigt werden?

Muss ich zum Konsulat nach Frankfurt?

Muss das Ehefähigkeitszeugnis irgendwo beglaubigt werden?

Liegen weder Vorehen noch Namensänderungen vor, lassen sich die Fragen ganz einfach mit einem NEIN beantworten.

Das durch das Standesamt (eine deutsche Behörde) erteilte Ehefähigkeitszeugnis dient der Vorlage bei der Deutschen Botschaft Bangkok (ebenfalls einer deutschen Behörde) und enthält alle relevanten Angaben zu beiden zukünftigen Ehepartnern.

Also ganz gleich, was man Ihnen beim Standesamt empfiehlt, ganz gleich, was Sie auf der Webseite thailändischer Auslandsvertretungen lesen:

Ihr Ehefähigkeitszeugnis muss nicht übersetzt werden (denn die Deutsche Botschaft in Bangkok stellt Ihnen eine Konsularbescheinigung in thailändischer Sprache aus).

Das Ehefähigkeitszeugnis muss nicht beim Regierungspräsididum überbeglaubigt werden.

Sie benötigen in Thailand weder Ihre Geburtsurkunde, noch Ihr Scheidungsurteil oder andere Unterlagen, sondern lediglich Ihr Ehefähigkeitszeugnis und einen gültigen Reisepass.

Allerdings:

War der/die deutsche Staatsbürger/in bereits in Thailand oder mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet, kann die Vorlage entsprechender Nachweise (Scheidungsurkunde, Urteil) verlangt werden.

Liegen bei der thailändischen Partei Namensänderungen und/oder Vorehen vor, sollten die entsprechenden und ja vorliegenden Nachweise bereitgehalten werden.

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Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri

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