Mein Standesamt verlangt…


…beglaubigte Übersetzungen der thailändischen Dokumente.

Kein Problem – alle von uns gefertigten Übersetzungen werden per Unterschrift und Stempel beglaubigt.

…eine Legalisation der thailändischen Unterlagen durch die Deutsche Botschaft Bangkok.

Kein Problem – wir reichen die Dokumente ein, entrichten die anfallenden Gebühren, nehmen die Unterlagen nach erfolgter Echtheitsbestaetigung wieder entgegen und veranlassen den sicheren Versand.

…eine Vollmacht für die Anmeldung der Heirat.

Kein Problem – in unserer Niederlassung in Bangkok wird gemeinsam mit Ihrer Partnerin die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung ausgefüllt.

…eine beglaubigte Kopie des Reisepasses meiner Verlobten.

Kein Problem – unsere Mitarbeiter können jederzeit eine entsprechende Kopie bei der Deutschen Botschaft Bangkok beglaubigen lassen.

…dass die Übersetzungen im eigenen Bundesland gefertigt werden.

Kein Problem – hierfür gibt es keine rechtliche Grundlage. Voraussetzung für die Anerkennung der Übersetzungen ist, dass diese von einem vor einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzer gefertigt worden sind. In unserem Fall sind das die Landgerichte Berlin und Heilbronn. Hierbei spielt es keine Rolle, wo eine Übersetzung gefertigt wird. So müssen z.B. in Berlin gefertigte beglaubigte Übersetzungen genauso beim Oberlandesgericht in Düsseldorf anerkannt werden, wie in Hamburg gefertigte Übersetzungen in München oder Karlsruhe usw.

…eine Eidesstattliche Versicherung über den Familienstand.

Kein Problem – eine solche Versicherung kann in Bangkok  bei der Deutschen Botschaft abgegeben werden. Hierbei verlangt die Botschaft von der Antragstellerin, Ihrer Verlobten, einen Nachweis über die Erfordernis in Form eines Fax, eines Briefes, einer eMail oder eines Infoblattes des Standesamtes.

…einen Zentralregisterauszug aus Bangkok.

Kein Problem – gern beschaffen unsere Mitarbeiter einen solchen für Sie.

Was auch immer Ihr Standesamt verlangen sollte – kein Problem!

Ein Angebot von thailaendisch.de – …einfach gut beraten!

Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri

Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch

Unser Rundum-Service für die Heirat mit thailändischen Staatsbürgern: Beglaubigte Thai-Übersetzungen, Legalisation von Thai-Dokumenten bei der Deutschen Botschaft, Beratung in deutscher und thailändischer Sprache

www.thailaendisch.de
Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn

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