Anerkennung Ihrer Vaterschaft in Thailand


In Sachen Vaterschaftsanerkennung haben Sie in Thailand sowohl die Möglichkeit der Anerkennung nach thailändischem Recht, als auch die nach deutschem Recht.

Eine pränatale Vaterschaftsanerkennung (die Anerkennung Ihrer bzw. die Zustimmung zu Ihrer Vaterschaft vor der Geburt Ihres Kindes) ist in Deutschland möglich. In Thailand besteht diese Möglichkeit nicht.

Möchten Sie Ihre Vaterschaft für ihr uneheliches Kind mit Ihrer thailändischen Partnerin in Thailand nach thailändischem Recht anerkennen lassen, so geschieht dies per Eintrag ins Vaterschaftsregister, d.h. beim örtlichen Bezirksamt wird die Vaterschaft eingetragen, ein Vaterschaftseintrag ausgestellt.

Erfolgt die Vaterschaftsanerkennung in Thailand gleich nach der Geburt Ihres Kindes bzw. ist dieses noch zu klein, um sein Einverständnis in die Eintragung der Vaterschaft zu erklären, so verlangt das Bezirksamt die Vorlage eines Beschlusses des zuständigen Jugend- und Familiengerichts. Mittels Gerichtsbeschluss erhalten Sie die Genehmigung zur Eintragung Ihrer rechtmäßigen Vaterschaft für Ihr in Thailand geborenes Kind. Gleichzeitig erhalten Sie das gemeinsame Sorgerecht.

Soll die Vaterschaft nach deutschem Recht anerkannt werden, so kann dies bei der Deutschen Botschaft Bangkok geschehen. Eine Sorgerechtsverteilung/-entscheidung kann die Botschaft jedoch nicht treffen. Die Botschaft empfiehlt daher in dem Fall, dass Ihr unehliches Kind mt Ihrer Partnerin in Thailand geboren wird, eher die Vaterschaftsanerkennung nach thailändischem Recht.

Die Entscheidung der thailändischen Behörden wird von der Deutschen Botschaft Bangkok anerkannt, d.h. Sie müssen die Vaterschaft nicht noch einmal anerkennen lassen.

Erfolgt die Vaterschaftsanerkennung bei der Deutschen Botschaft Bangkok, so wird für die Registrierung beim thailändischen Bezirksamt der durch die Botschaft entsprechend ausgestellte Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung übersetzt und überbeglaubigt.

Nach erfolgter Vaterschaftsanerkennung haben Sie das Recht, für Ihr Kind bei der Deutschen Botschaft einen deutschen Pass zu beantragen.

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Ein Gedanke zu „Anerkennung Ihrer Vaterschaft in Thailand

  1. Sehr detaillierte Ausführungen über Vaterschaftsanerkennung für ein uneheliches Kind mit einer Thailändischen Partnerin.



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