Bangkok · Berlin · Frankfurt · Heilbronn

A1-Zeugnis trotz Hochschulabschluss?

Laut Gesetzgeber befreit ein Hochschulabschluss bzw. eine entsprechende Qualifikation, wonach ein geringerer Integrationsbedarf besteht, von der Beibringung des sog. A1-Zeugnisses, dem Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache.

Die letzten zwei Jahre haben jedoch gezeigt, dass es ratsam ist, vorab bei der Deutschen Botschaft Bangkok in Erfahrung zu bringen, ob der vorhandene Abschluss befreiend gilt. Master-Studiengänge stellen eine Befreiung dar, es wird kein A1-Zeugnis verlangt. Bei Bachelor-Abschlüssen hingegen entscheidet der zuständige Botschaftsmitarbeiter ob Universität bzw. Studienfach vom Nachweis des A1-Zeugnisses befreien.

Musiker ohne Abschluss

Musiker ohne Abschluss

28. August 2009     Erik Schottstädt     Behörden     Trackback-URL     Kommentare
Der Artikel hat Ihnen gefallen? Dann abonnieren Sie doch den Feed unseres Thailändisch-Blogs und Sie werden bei neuen Artikeln informiert.
Empfehlen Sie dieses Blog weiter, schreiben Sie Ihre Meinung, ...wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Jetzt Kommentar schreiben

Ihr Kommentar

KommentatorIn

Kommentare werden erst nach manueller Freischaltung sichtbar.


Leistungen | Referenzen | Qualifikation | Thai-Übersetzer | Thai-Übersetzungen
Deutsch lernen | Thai-Heirat | FAQ | Kontakt | Impressum | ภาษาไทย
Startseite Leistungen Referenzen Qualifikation Tarife Beglaubigte Übersetzungen Infos zu Übersetzungen Deutsch lernen Häufig gestellte Fragen (FAQ) Merkblatt zur Eheschließung Thailändisch-Blog Aktuelles und Wissenswertes
 
Seite drucken
Seite weiterempfehlen