Laut Gesetzgeber befreit ein Hochschulabschluss bzw. eine entsprechende Qualifikation, wonach ein geringerer Integrationsbedarf besteht, von der Beibringung des sog. A1-Zeugnisses, dem Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
Die letzten zwei Jahre haben jedoch gezeigt, dass es ratsam ist, vorab bei der Deutschen Botschaft Bangkok in Erfahrung zu bringen, ob der vorhandene Abschluss befreiend gilt. Master-Studiengänge stellen eine Befreiung dar, es wird kein A1-Zeugnis verlangt. Bei Bachelor-Abschlüssen hingegen entscheidet der zuständige Botschaftsmitarbeiter ob Universität bzw. Studienfach vom Nachweis des A1-Zeugnisses befreien.

Musiker ohne Abschluss