| eMail: | skiesow@yahoo.com |
|
| Telefon: | 069-2547 2657 |
Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung (auch Einladung genannt) und der Visumserteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden (Einladers) geändert haben können.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird im Regelfall die Abgabe einer neuerlichen Verpflichtungserklärung erforderlich.