| eMail: | skiesow@yahoo.com |
|
| Telefon: | 069-2547 2657 |
Arbeitsvisa müssen grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden. Die Auslandsvertretung erteilt das beantragte Visum sobald die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde vorliegt, wobei das Zustimmungsverfahren drei Monaten und länger dauern kann, da die Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (z.B. die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt.
Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist grundsätzlich auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt (s. hierzu die Beschäftigungsverordnung) - regelmäßig anerkannt werden thailändische Spezialitätenköche mit entsprechender Ausbildung.
Bei der Antragstellung vorzulegen sind in jedem Falle aussagekräftige Unterlagen über die beabsichtigte Tätigkeit (z. B. Arbeitsvertrag), Qualifikationsnachweise, Zeugnisse früherer Arbeitgeber sowie Nachweise zur Unterbringung in Deutschland (Mietvertrag o.ä.) Näheres zu diesem Thema findet sich auf der Webseite des Auswärtigen Amts und kann direkt bei der Deutschen Botschaft Bangkok erfragt werden.
Zu beachten ist, dass die Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung ( Heiratsvisum) oder des Familiennachzugs keine Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik beinhaltet. Eine Arbeitserlaubnis ist in diesen Fällen nach Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung direkt beim zuständigen Arbeitsamt zu beantragen.