| eMail: | skiesow@yahoo.com |
|
| Telefon: | 069-2547 2657 |
Um zu vermeiden, bei einem Scheitern der Ehe evtl. auch den Anspruch auf die Nutzung von mit Ihrem Geld erworbenem Land zu verlieren, können Sie erwägen, mit Ihrer Frau einen Pachtvertrag für das Land nebst etwaiger Bebauung zu schließen. Die Maximaldauer eines solchen Vertrages beträgt 30 Jahre, wobei Ihnen jedoch laut Gesetz die Möglichkeit eingeräumt wird, sich eine Optionen auf Verlängerungen um 30 weitere Jahre zu sichern.
Vereinbaren Sie als Pacht eine symbolische Summe, die Sie für die gesamte Pachtdauer im Voraus bezahlen.