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Nein. Eine Übersetzung von Unterlagen ist im Zuge der Beantragung eines Schengenvisums (Touristen-/Besuchervisums) nicht erforderlich.
So muss also weder die Einladung (Verpflichtungserklärung) in die thailändische, noch der Botschaft vorzulegende thailändische Dokumente (wie Einkommensbescheinigungen oder Geburtsurkunden und Hausregisterauszüge von Kindern etc.) in die deutsche Sprache übersetzt werden.