Müssen für ein Touristenvisum Dokumente ins Thailändische oder Deutsche übersetzt werden?


Nein. Eine Übersetzung von Unterlagen ist im Zuge der Beantragung eines Schengenvisums (Touristen-/Besuchervisums) nicht erforderlich.

So müssen also weder die Einladung (Verpflichtungserklärung) in die thailändische, noch die der Deutschen Botschaft Bangkok vorzulegenden thailändischen Dokumente (wie Einkommensbescheinigungen oder Geburtsurkunden und Hausregisterauszüge von Kindern etc.) in die deutsche Sprache übersetzt werden.

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Bangkok – Berlin – Heilbronn


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