Nein. Eine Übersetzung von Unterlagen ist im Zuge der Beantragung eines Schengenvisums (Touristen-/Besuchervisums) nicht erforderlich.
So müssen also weder die Einladung (Verpflichtungserklärung) in die thailändische,
noch die der Deutschen Botschaft Bangkok vorzulegenden thailändischen
Dokumente (wie Einkommensbescheinigungen oder Geburtsurkunden und
Hausregisterauszüge von Kindern etc.) in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Ein Angebot von thailaendisch.de
Ihr
Partner wenn es um die Heirat in Thailand oder die Eheschließung in
Deutschland, die Vaterschaftsanerkennung oder den Kindernachzug, die
Namensänderung in Thailand oder ein Besuchervisum für thailändische
Staatsbürger geht!
- Fertigung beglaubigter Übersetzungen Thai-Deutsch & Deutsch-Thai
- Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok
- Kompetente Beratung in deutscher und thailändischer Sprache
- Formularausfüll-Service
- Niederlassungen in Thailand und Deutschland
- In Deutschland gerichtlich vereidigt
- Bundesweit bei allen Standesämtern und OLGs zugelassen
- Anerkannt und geführt von der deutschen Botschaft
thailaendisch.de – Ihre Thai/Deutsch-Übersetzer!
www.thailaendisch.de
Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn