Sebastian Kiesow, Erik Schottstädt & Prarop Phayaksri
eMail:Thailndische bersetzungen, Thai Dolmetscherskiesow@yahoo.com
Telefon:069-2547 2657
 
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Müssen für ein Touristenvisum Dokumente ins Thailändische oder Deutsche übersetzt werden?

Nein. Eine Übersetzung von Unterlagen ist im Zuge der Beantragung eines Schengenvisums (Touristen-/Besuchervisums) nicht erforderlich.

So muss also weder die Einladung (Verpflichtungserklärung) in die thailändische, noch der Botschaft vorzulegende thailändische Dokumente (wie Einkommensbescheinigungen oder Geburtsurkunden und Hausregisterauszüge von Kindern etc.) in die deutsche Sprache übersetzt werden.


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