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Geburtsurkunden werden in Thailand nur einmal, und zwar unmittelbar nach der Geburt, ausgestellt. Kommt eine solche thailändische Geburtsurkunde abhanden oder ist diese so beschädigt, dass eine weitere Verwendung ausgeschlossen ist, kann Ihr/e thailändische/r Verlobte/r eine Geburts- bzw. Geburtsortsbescheinigung beim Bezirksamt des Geburtsortes oder dem Bezirksamt, bei welchem sie ins Hausregister eingetragen ist, beantragen.
Dabei sollte darauf geachtet werden, dass aus dieser Bescheinigung die wesentlichen Informationen wie Namen der Eltern, Geburtsdatum und Geburtsort hervorgehen (s.a. unter Geburtsnachweis (Geburtsurkunde)).